Privathaushalte, deren Energiekosten für Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks sich im Jahr 2022 mindestens verdoppelt haben, können jetzt die Entlastung im Online-Portal www.heizkostenhilfe.nrw des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen.
In einem ersten Schritt können selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, einen Antrag stellen. Für Vermieterinnen und Vermieter ist das Online-Portal voraussichtlich in zwei Wochen geöffnet.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite www.heizkostenhilfe.nrw
Bei Fragen können Sie sich an die Servicehotline unter 0211 8618 4040 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr oder jederzeit unter dem Kontaktformular https://www.heizkostenhilfe.nrw/kontakt an uns wenden.
Textquelle: Bezirksregierung Detmold