Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Ortsgruppe der Partei Die Linke haben angeregt, dass die Gewerbesteuer in Augustdorf auf 550 Hebesatzpunkte angehoben werden soll. Zudem soll die Gemeinde Augustdorf zukünftig im Steuerermittlungsverfahren mitwirken und hierfür zusätzliches Personal einstellen. Der Haupt- und Finanzausschuss wies diese Forderungen zurück.

Eine derartige Erhöhung der Gewerbesteuer sei Standortgefährdend, erklärte Kämmerer Patrick Herrmann im Ausschuss. Aktuell liegt die Gewerbesteuer in Augustdorf bei 430 Hebesatzpunkten. Die geforderte Erhöhung stelle eine Erhöhung von über 27 Prozent dar. Insbesondere mit Blick auf die umliegenden Kommunen sei ein solches Vorgehen nicht tragbar. Dennoch sei in Zukunft eine Anpassung der Gewerbesteuer an die fiktiven Hebesatzpunkte des Landes NRW möglich. Eine Mitwirkung der Gemeinde Augustdorf beim Steuerermittlungsprozess ist zulässig, allerdings ebenfalls nicht sinnvoll. „Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir das Finanzamt hinterfragen wollen“, so Kämmerer Herrmann.

Auch in der Politik traf der Vorschlag auf wenig Gegenliebe. FDP-Fraktionsvorsitzender Roger Ritter hielt den Antrag für „anmaßend“ und wies auch auf die Gefährdung des Standortes hin. „Eines war wirklich funktioniert in Deutschland ist das Steuerrecht“, urteilt Ritter. Eine solche Steuererhöhung treffe nicht das eine Unternehmen, welches in Augustdorf sowieso keine Steuern zahle“, erklärte Mats Uffe Schubert für die SPD-Fraktion. Vielmehr trifft eine solche Unternehmen auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Sennegemeinde. Die SPD frage sich auch, wo angesichts des Personalmangels qualifiziertes Personal gefunden werden soll. „Das ist nur dann zielführend, wenn unsere Angestellten mehr wissen als das Finanzamt“, so Schubert.

Auch die FWG-Fraktion konnte dem Antrag nicht folgen. „Es trifft nicht ein Unternehmen“, so Fraktionsvorsitzender Martin Thiel. Viele Unternehmen zahlen auch im Ausland Steuern, hierauf hätte Augustdorf keinen Einfluss. Am Ende stimmte der Ausschuss einstimmig zu, den Antrag nicht weiter zu verfolgen.

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