In diesem Jahr treten verschiedene Änderungen in Kraft. Diese betreffen unterschiedliche Bereiche des alltäglichen Lebens. In den kommenden Tagen werden wir über die verschiedenen Änderungen informieren, welche in den Bereichen: Energie und Mobilität, Umwelt, Gesundheit und Ernährung, Verbraucherrecht und Finanzen sowie Einkommen, Abgaben und Steuern auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen. Gestartet wird mit den Bereichen Energie und Mobilität.
Strom- und Gaspreisbremse
Ab März 2023 soll die angekündigte Preisbremse für Gas, Strom und Fernwärme in Kraft treten. Die Maßnahme soll hierbei rückwirkend ab Januar gelten. Ein sich ergebener Entlastungsbetrag wird im März erstattet. Die Bundesregierung erhofft sich hierdurch eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Die Maßnahme ist bis Ende April 2024 befristet.
Die Preisbremse sieht vor, dass für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches der Preis für Gas auf zwölf Cent, bei Strom auf 40 Cent und bei Fernwärme auf neuneinhalb Cent pro Kilowattstunde gedeckelt wird. Ein Verbrauch oberhalb dieser Grenzen muss mit dem Marktpreis abgerechnet werden. Hierdurch soll trotz Preisbremse ein Anreiz zum Energiesparen geschaffen werden.
Private Solar-Anlagen
Durch eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes werden insbesondere Solar-Anlagen mit einer Leistung (kWp) zwischen drei und 20 Kilowatt attraktiver. Für Anlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Leistung von bis zu 30 kWp soll rückwirkend ab 2022 die Einkommenssteuerpflicht entfallen. Ebenfalls begünstigt werden Anlagen auf Mehrfamilienhäusern. Weiterhin entfällt ab 2023 die Umsatzsteuer beim Kauf einer Photovoltaikanlage.
Auch bei der Einspeisung der Energie in das öffentliche Stromnetz gibt es Änderungen. Bei Anlagen mit einer Leistung von maximal 25 kWp entfällt die bisherige Begrenzung auf 70 Prozent. Zudem werden künftig auch Anlagen durch das EEG gefördert, welche nicht auf einem Dach installiert wurden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Nachweis vorliegt, dass das Dach für eine Installation ungeeignet ist.
Für Solar-Anlagen, welche seit dem 30.07.2022 in Betrieb gegangen sind, steigen zudem die Einspeisevergütungssätze. Bei einer Teileinspeisung werden künftig 8,2 Cent und bei Volleinspeisung 13,0 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Diese Sätze gelten für Anlagen bis zu einer Leistung vom 10 kWp. Bei größeren Anlagen erhalten die Betreiberinnen und Betreiber künftig 7,1 Cent bzw. 10,9 Cent bei Teil- oder Volleinspeisungen zwischen 10 und 40 kWp.
CO2-Abgabe bei Vermietung
Seit 2021 erfolgt eine Besteuerung von Treibhausgas-Emissionen. Mieterinnen und Mieter mussten diese Abgabe bisher allein tragen. Dies ändert sich künftig. Die Bundesregierung setzt in diesem Fall auf eine Stufenregelung. Eigentümerinnen und Eigentümer klimaschädlicher Immobilien müssen sich mehr an den Abgaben beteiligen als solche von klimafreundlichen Immobilien. Hierdurch soll die Sanierung von Wohnimmobilien gefördert werden.
Umweltbonus für E-Autos
Seit dem 01.01.2023 ist der Umweltbonus für E-Autos gesunken. Bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro werden künftig noch 4.500 Euro an Förderungen ausgezahlt. Zwischen 40.000 und 65.000 Euro beträgt die Förderung 3.000 Euro. Weiterhin ist die Förderung künftig auf reine Elektrofahrzeuge beschränkt. Plug-In Hybridfahrzeuge erhalten keine Förderung mehr.
Deutschlandticket
In diesem Jahr soll auch das Deutschlandticket eingeführt werden. Mit dem Ticket können alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden. Vorbild ist das 9-Euro-Ticket, welches 2020 für drei Monate bestand. Der Preis liegt allerdings beim neuen Deutschlandticket bei 49 Euro pro Monat. Weiterhin ist das Ticket ausschließlich elektronisch erhältlich.