In der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt hat Diplom-Geograph Dirk Tischmann vom Büro „Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann & Loh“ den Ausschussmitgliedern den aktuellen Sachstand zum Gewerbepark Senne gegeben. Im Fokus stand das weitere Vorgehen bei der Bauleitplanung. Der Experte beschrieb in seinem Vortrag auch die Herausforderungen bei der Planung.
Die Änderungen für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan des entsprechenden Grundstücks östlich der A33 und westlich der Polizeischule in Stukenbrock-Senne nähern sich dabei langsam dem Ende. Nachdem es bereits 2020 zu einer ersten Beteiligung kam, endete am 16.12.2022 die zweite Beteiligung.
Der 45 Hektar große Gewerbepark soll zwischen Polizeischule und Autobahn entstehen. Entsprechende Planungen haben dabei ursprünglich vorgesehen, dass auch das Feld nördlich der Polizeischule mit nicht-störenden Gewerbe bebaut werden kann. Dieser Plan wurde nach Einwänden aus der Bürgerschaft allerdings wieder verworfen. Allerdings darf, anders als von Parteien sowie Bürgerinnen und Bürgern in Stukenbrock gefordert, an dieser Stelle auch keine Wohnbebauung entstehen.
Herr Tischmann erklärte den Mitgliedern des Ausschusses dabei insbesondere drei zentrale Punkte, welche bei der Bearbeitung eine entscheidende Rolle gespielt haben: Die Wasserwirtschaft, der Schall und der Ausstoß von Stickstoff.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Hochwasserkatastrophe im vergangenen Jahr ist die Wasserwirtschaft in den Fokus geraten. Kaum wahrnehmbar fällt das Gelände zwischen Landstraße und Autobahn um knapp fünf Meter ab. Aufgrund der höher gelegenen Fahrbahndecke der A33 würde sich das Wasser vor der Autobahn sammeln. Aus diesem Grund muss das Gelände an dieser Stelle erhöht werden. Ein kleines Waldstück, welches in diesem Bereich liegt, unterstützt dabei die Entwässerung, da hier das Regenwasser versickern kann. Wäre dies nicht möglich, müssten die Unternehmen zusätzliche Flächen für Regenrückhaltebecken und andere Maßnahmen für die Versicherung bereithalten.
Ein weiterer Diskussionspunkt war bei der Planung der Gewerbelärm. Um ein „Windhundprinzip“, wie es der Experte beschreibt, zu vermeiden, wurden für die einzelnen Grundstücke Schallgrenzen ermittelt. Hierbei darf von den an den direkt an der Autobahn gelegenen Grundstücken ein deutlich höherer Lärm ausgehen als von denen in der Nähe der Polizeischule und der angrenzenden Bebauung. In diesem Bereich werden die Lärmemissionen wahrscheinlich durch den Lieferverkehr bereits ausgeschöpft.
Weiterhin mussten im Rahmen des Planungsprozesses auch die Stickstoffemissionen betrachtet werden. Aufgrund der nährstoffarmen Sennelandschaft müssen Grenzwerte eingehalten werden, um das Ökosystem nicht dauerhaft zu schädigen. Auch aufgrund der Autobahn ist die Emission von Stickstoff im Gewebegebiet deutlich eingeschränkt. Dies hat zur Folge, dass keine fossilen Brennstoffe verbrannt werden dürfen. Dazu zählen nach Aussagen des Planers auch Pellets und Holzschnitzel. Eine Energieversorgung muss demnach durch Geothermie, Solar und andere erneuerbare Energien erfolgen. Hierbei bestätigte der Experte dem Ausschuss, dass dies für die interessierten Unternehmen allerdings kein Ausschlusskriterium darstellt.
Die Entwürfe sehen aufgrund der besonderen Lage des Gewerbegebietes einige Einschränkungen vor, erklärte Tischmann. Insgesamt seien die Grundstücke aber schnell nachgefragt gewesen. Dennoch gebe es einzelne Absprünge von Interessenten, dies sei allerdings vornehmlich der gesamtwirtschaftlichen Lage geschuldet, erläutert Tischmann.