Der Betriebsausschuss hat sich in seiner gestrigen Sitzung unter anderem mit den Gebühren für Wasser und Abwasser beschäftigt. Wie in jedem Jahr standen diese Tagesordnungspunkte auf dem Sitzungsplan. Hierbei gibt es für die Bürgerinnen und Bürger gute und schlechte Nachrichten: Während die Abwassergebühren für 2022 rückwirkend gesenkt werden sollen, steigen die Gebühren 2023.
Selten beschäftigt sich der Betriebsausschuss rückwirkend um die Abwassergebühren für das noch laufende Jahr. In diesem Jahr ist dies notwendig geworden, da das Oberverwaltungsgericht (OVG) im Mai dieses Jahres seine ständige Rechtsprechung geändert hat. Hierdurch muss die Eigenkapitalverzinsung der Gemeindewerke im Abwasserbereich angepasst werden. Statt der geplanten Verzinsung von fünf Prozent dürfen die Gemeindewerke nur noch 0,73 Prozent an den Gemeindehaushalt abführen. Weil diese Verzinsung auf die Gebühren umgelegt werden, sollen die Abwassergebühren für 2022 rückwirkend gesenkt werden.
Nach der neuen Kalkulation der Gemeindewerke sinken die Gebühren für 2022 im Bereich Schmutzwasser um 0,33 Euro auf 3,12 Euro pro m³. Die Gebühren für das Niederschlagswasser sinken um 0,03 Euro auf 0,28 Euro. „Das ist ein kleines Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger, die bereits viele Preissteigerungen verkraften mussten“, erklärte Armin Zimmermann, Leiter der Gemeindewerke. In den Bereichen, in welchen die Gemeindewerke einen Einfluss hätten, möchte er die Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Dieser Auffassung folgten auch die Ausschussmitglieder und stimmten einstimmig für die Beschlussempfehlung an den Rat. Dieser entscheidet in der kommenden Woche abschließend.
Ab 2023 steigen die Abwassergebühren allerdings wieder. Hierbei müssen die Gemeindewerke allerdings nicht auf eine Gesetzesänderung warten. Aufgrund des OVG-Urteils plant die Landesregierung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Hierdurch würde der Zinssatz künftig nicht mehr aus einem zehn-, sondern aus einem 30-jährigen Durchschnitt ermittelt werden. Damit würde die Eigenkapitalverzinsung auf 3,25 Prozent steigen. „Der Landtag soll hierüber zwischen dem 7. und 9. Dezember beraten und beschließen“, erklärt Zimmermann. Nach der Verkündung könnte dann eine Entscheidung getroffen werden. Sofern dies nicht bis zur Ratssitzung am kommenden Donnerstag geschieht, werde eine Sondersitzung des Gemeinderates einberufen.
Eine grundsätzliche Empfehlung haben die Ausschussmitglieder dabei bereits gestern abgestimmt. Zum einen sollen Gebührenunterdeckungen aus dem Jahr 2019 nicht gebührenerhöhend berücksichtigt werden. Vielmehr soll versucht werden, diese Unterdeckung in den kommenden Jahren auszugleichen. Weiterhin soll die Eigenkapitalverzinsung auf das gesetzliche Maximum angehoben werden. Damit fließen 126.000 Euro anstatt 17.000 Euro in den Gemeindehaushalt. Andernfalls müssten diese Gebühren z. B. durch eine Anhebung der Hebesätze kompensiert werden.
Für die Augustdorfer Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass die Abwassergebühren für 2023 auf 3,76 Euro steigen werden. Die Gebühren für das Niederschlagswasser sinken hingegen auf 0,21 Euro. Für einen ein-Personen-Haushalt bedeutet diese Variante eine Steigerung um 2,40 Euro, bei zwei-Personen um 21,00 Euro, vier-Personen um 24,60 Euro und bei einem sechs-Personen-Haushalt um 44,40 Euro im Jahr. Eine endgültige Entscheidung soll in der Ratssitzung am 15. Dezember 2022 erfolgen.
Auch beim Frischwasser müssen die Bürgerinnen und Bürger künftig tiefer in die Tasche greifen. Aufgrund der allgemein gestiegenen Preise steigen auch hier die Gebühren. Hierbei sind neben den Betriebsstoffen auch gestiegene Wasserbezugskosten der Stadtwerke Bielefeld, Instandhaltungsinvestitionen in das Leitungsnetz sowie Neueinstellungen und Tariferhöhungen wesentliche Gründe für die Steigerung.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass die Frischwassergebühren von aktuell 1,70 Euro auf 2,57 Euro je m³ steigen sollen. Auch die Grundgebühren steigen im kommenden Jahr. Je nach Verbrauchsmenge bedeuten diese Steigerungen eine Änderung der Gebühren um 34,34 bis 48,97 Prozent. Ein wesentlicher Faktor bei dieser Kalkulation ist der Bezugspreis des Frischwassers: Während die Gemeindewerke für 2022 noch mit Bezugskosten von 457.500 Euro kalkuliert haben steigt der Aufwand in 2023 auf 845.100 Euro. Gleichzeitig sinkt die kalkulierte Wassermenge allerdings nur von 436.914 m³ auf 433.086 m³.