„Es ist unmenschlich, Mieter*innen bei 11 Grad in der Wohnung frieren zu lassen und die Versorgung abzuschalten“, wird Ursula Jacob-Reisinger, Kreissprecherin DIE LINKE Lippe in einer Pressemitteilung zitiert. In der Pressemitteilung kritisiert DIE LINKE das Wohnungsunternehmen. Die Partei fordert hierbei die Gemeinde Augustdorf und den Kreis Lippe zum Handeln auf.
DIE LINKE kritisiert in der Stellungnahme von Freitag sowohl die Eigentümerin der Immobilien als auch die Hausverwalterin. „Beide sind seit Jahren für Skandale bekannt“, schreibt die Partei. Nicht nur überregional, sondern auch in Lippe sind mehrere Missstände bekannt. „Wir erklären uns solidarisch mit allen Betroffenen und fordern die Gemeinde Augustdorf auf, sofort einzuschreiten“, fordert DIE LINKE.
Als „dreist“ bezeichnet die Partei die Äußerungen von Bürgermeister Thomas Katzer. „die Gemeinde ist gesetzlich zur Wohnungsaufsicht verpflichtet“, heißt es in der Mitteilung. Die Gemeindeverwaltung müsse schnell das Wohnraumstärkungsgesetz anwenden und die ausstehenden Zahlungen in Ersatzvornahme begleichen. „Dieses Gesetz verpflichtet Gemeinden zur Wohnungsaufsicht und regelt rechtliche Schritte wie die Ersatzvornahme bei Verstößen“, meint DIE LINKE.
Für Bürgermeister Thomas Katzer war die Ersatzvornahme am Freitag keine Option: „Die Hausverwaltung hatte zugesichert, dass die Zahlung angewiesen wurde“. Die Gemeindeverwaltung habe im Rahmen ihrer Möglichkeiten gehandelt. „Wir stehen und standen außerdem im ständigen Austausch mit dem zuständigen Landesministerium, um auch unsere rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen“, erklärt Katzer.
Doch DIE LINKE möchte noch weitere Maßnahmen ergreifen: „Der Fall zeigt auf, wieso ein gesetzliches Verbot von Strom-, Gas- und Wassersperren, das DIE LINKE seit Jahren bundesweit fordert, dringend nötig ist.“ DIE LINKE in Lippe setzen sich nach eigenen Aussagen auch dafür ein, dass die Wohnungen in kommunales Eigentum übergehen. „Dafür muss der Kreis Lippe als untere Bauaufsichtsbehörde beim Land NRW die Enteignung der Wohnungen von belvona/ „white green“ in Lippe beantragen“, heißt es aus der Partei.
Ein Einschreiten des Kreises Lippe ist nach Aussagen einer Sprecherin keine Option. „Die untere Bauaufsicht ist bei baurechtswidrigen Zuständen eines Gebäudes oder bei einer baurechtswidrigen Nutzung zuständig.“ Im aktuellen Fall sei die Gemeinde Augustdorf als Wohungsaufsicht zuständig. „Von Seiten der Gemeinde Augustdorf wurden bereits Maßnahmen eingeleitet, um diesen Missstand abzustellen“, erklärt die Sprecherin. Für die Forderung nach einer Enteignung sieht der Kreis Lippe derweilen keine Rechtsgrundlage: „Bauplanungsrechtliche Kriterien für die Zulässigkeit von Enteignungen sind im Baugesetzbuch aufgeführt.“