Auf der Tagesordnung der vergangenen Ratssitzung stand auch die Novellierung der Hauptsatzung der Gemeinde Augustdorf. Die DBA-Fraktion hatte diesen Punkt beantragt. Weder der Verwaltung, noch den anderen Fraktionen im Rat war allerdings bekannt, was die DBA genau ändern möchte. Folglich lautete der Beschlussvorschlag der Verwaltung am Ende auch nur: „Ergebnis der Beratungen“. In der Sitzung klärte die DBA die Ratsmitglieder schnell auf, dass sie die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die Mitglieder eine Entschädigung erhalten, erhöhen möchte.
Die Fraktion habe sich lange Gedanken gemacht, wie genau der Beschluss lauten soll, erklärte Lutz Müller, Vorsitzender der DBA-Fraktion im Rat. Aus diesem Grund stand im Antrag lediglich: „Nähere Erläuterungen erfolgen in der Ratssitzung. Ein abstimmungsfähiger Beschlussentwurf wird in der Sitzung vorgelegt.“ Ziel des Antrages der DBA sei eine Änderung des § 9 der Hauptsatzung und damit eine Erhöhung der entschädigungsfähigen Fraktionssitzungen.
DBA fordert mehr entschädigungsfähige Sitzungen
„Kommunalpolitiker sind ehrenamtlich tätig“, unterstich Müller in seiner Rede. Die politische Arbeit in den Gemeinden werde auch nicht einfacher und ein intensiver Austausch sei notwendig. Die deutliche Erhöhung der Entschädigungen im Jahr 2020 durch die schwarz-gelbe Landesregierung sei folglich richtig gewesen. Aufgrund der Haushaltssicherung wurde die Anzahl der Fraktionssitzungen, welche entschädigt werden, auf 24 Sitzungen beschränkt. „Von den 140.000 Euro im Haushalt wurden maximal 133.000 Euro verauslagt“, so Müller.
Eine Sitzung der gesamten DBA-Fraktion, würde auch lediglich 310 Euro kosten. Alle seien sich einig, dass Demokratie einiges wert sei. Aus diesem Grund schlug er vor, durch einen Ratsbeschluss die Anzahl an entschädigungsfähigen Sitzungen von 24 auf 30 zu erhöhen. „Eine Beschränkung wird nicht akzeptiert“, sagte Müller im Rat. Auch andere Kommunen im Kreis Lippe hätten deutlich mehr Sitzungen, die entschädigt werden. Die Städte Bad Salzuflen, Lemgo. Detmold und Oerlinghausen hätten zwischen 30 und 52 Sitzungen, die entschädigt werden. Die DBA-Fraktion sieht die Erhöhung auch als ein Mittel, zusätzliche Fraktionsmitglieder zu gewinnen: „Sachkundige Bürger rennen uns nicht gerade die Tür ein“, erklärte Müller.
Unverständnis bei anderen Fraktionen
Bei den anderen Fraktionen sorgte der Vorschlag weitestgehend für Unverständnis. Wolfgang Huppke, Fraktionsvorsitzender der CDU, erinnerte, dass einige Kommunen die deutliche Erhöhung der Entschädigungen in 2020 gar nicht mittragen wollten. Patrick Herrmann, Kämmerer der Gemeinde, schlug vor, dass eine inhaltliche Diskussion gemeinsam mit der durch die Verwaltung geplanten Änderung der Hauptsatzung erfolgen soll. Ein entsprechender Entwurf möchte die Verwaltung Anfang 2023 vorlegen.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung erklärte Mats Uffe Schubert (SPD), dass sich SPD, CDU, FWG und FDP gemeinsam darauf verständigt haben, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen. Allerdings machte er bereits deutlich, dass die SPD-Fraktion einer Erhöhung der Sitzungsanzahl nicht folgen wird. „Ihrem Beschlussvorschlag können wir bereits deswegen nicht folgen, weil er aus unserer Sicht rechtswidrig wäre“, mahnte Schubert. Aus seiner Sicht hätte die DBA-Fraktion eine Änderungssatzung und nicht einfach nur einen Beschluss vorlegen müssen.
Am Ende stimmten die Fraktionen von SPD, CDU, FWG und FDP dafür, dass die Verwaltung eine novellierte Fassung der Hauptsatzung in einer der nächsten Sitzungen des Rates vorlegen soll. Die DBA-Fraktion enthielt sich.
Entschädigung von Kommunalpolitikerinnen und -politikern
Die Entschädigung der Kommunalpolitikerinnen und -politikern wird durch die „Verordnung
über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse“ geregelt. Diese wird durch das Kommunalministerium des Landes NRW erlassen. Diese sieht unterschiedliche Entschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit vor.
Bei Ratsmitgliedern haben die Kommunen ein Wahlrecht, ob diese eine monatliche Pauschale erhalten oder eine Pauschale und Sitzungsgeld. Der Rat der Gemeinde Augustdorf hat sich, aufgrund der Anzahl an Sitzungen, darauf verständigt, dass eine Pauschale samt Sitzungsgeld gezahlt wird. Die Pauschale liegt bei einem einfachen Ratsmitglied bei 165,00 Euro im Monat. Hinzu kommen 25,00 Euro pro Sitzung, an der die Ratsmitglieder teilnehmen. Sachkundige Bürgerinnen und Bürger, also Kommunalpolitikerinnen und -politiker, welche kein Ratsmandat innehaben, aber in Ausschüssen aktiv sind, erhalten pro Sitzung 30,00 Euro.
Zusätzlich werden für bestimmte Funktionen im Gemeinderat auch Zuschläge gezahlt. So erhalten der erste stellvertretende Bürgermeister sowie der Fraktionsvorsitzende der DBA zusätzlich 825,00 Euro im Monat. Die Fraktionsvorsitzenden der anderen Fraktionen erhalten aufgrund ihrer Größe zusätzlich 550,00 Euro. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von DBA und SPD sowie die zweite stellvertretende Bürgermeisterin erhalten zusätzlich 412,50 Euro. Die Ausschussvorsitzenden erhalten jeweils 275,00 Euro monatlich.