Der Rat der Gemeinde Augustdorf hat sich am gestrigen Donnerstag mehrheitlich gegen die Erarbeitung einer Stellplatzsatzung ausgesprochen. Vorausgegangen war ein Antrag der DBA-Fraktion. Nach einer Beratung im Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt kam es zu einer Pattsituation von 6:6-Stimmen, wodurch kein Beschluss gefasst wurde.

Lutz Müller, Fraktionsvorsitzender der DBA-Fraktion kritisierte den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Es habe keine erneute Beschäftigung mit dem Antrag stattgefunden. „Unserer Meinung nach gab es bei der Abstimmung auch eine Befangenheit“, so Müller. Aus diesem Grund hätte die Abstimmung eigentlich mit 6:5-Stimmen zu Gunsten des DBA-Antrages ausgehen müssen. „Es liegt ein Verfahrensfehler vor“, erklärte der DBA-Vorsitzende.

Seine Fraktion schlug daraufhin einen alternativen Beschlussvorschlag vor: „Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt. Die Verwaltung wird gebeten Rechtssicherheit herzustellen und den Antrag in einer der nächsten Sitzungen zur Abstimmung zu bringen.“ Nach einer Sitzungsunterbrechung stimmten dann die Fraktionen von SPD, CDU, FWG und FDP gegen diesen Vorschlag. Für die Fraktionen waren die Ausführungen der DBA nicht begründet. Mehrheitlich wurde dann dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Stellplatzsatzung zu erlassen.

Stellplatzsatzung nicht zielführend

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Stellplatzsatzung in Augustdorf nicht zielführen. Wie bereits in der ursprünglichen Ausschusssitzung im Juni dieses Jahres verwies die Verwaltung darauf, dass bestehende Parkplatzprobleme mit einer solchen Satzung nicht gelöst werden. Eine solche Satzung greife nur bei Errichtungen und Nutzungsänderungen und habe keinen Einfluss auf bestehende Wohngebiete. „Mit der Einführung der Stellplatzverordnung NRW zum 01.07.2022 werden zudem verbindliche Regelungen getroffen, auch wenn sie nur das notwenige Minimum darstellen“, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Dennoch soll die Stellplatzthematik aus Sicht der Verwaltung bei künftigen Bauprojekten berücksichtigt werden. „Bei zukünftigen Neubaugebieten können statt einer Stellplatzsatzung entsprechende Regelungen in den Bebauungsplänen aufgenommen werden“, schreibt die Verwaltung. Als Beispiel nannte sie die Bebauungsplanänderung in der Nelkenstraße. Hier wurde der Abstand von Garagen und Carports bewusst so gewählt, dass auch davor noch Autos abgestellt werden können.

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