Die Kreisverwaltung Lippe setzt im Kreishaus und den Außenstellen auf Präventionsmaßnahmen, um Infektionen mit dem Coronavirus entgegenzuwirken. Bundesweit und so auch kreisweit hohe Infektionszahlen sowie Regelungen in der Corona-Arbeitsschutzverordnung erfordern, dass Mitarbeitende und Besucher der Kreisverwaltung Lippe wieder eine Maske tragen müssen. So muss seit dem 1. November 2022 jede Person, die das Kreishaus oder eine Außenstelle betritt, einen medizinischen Mundschutz oder eine FFP2-Maske tragen.

Textquelle: Kreis Lippe

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