Ende August haben die Mieterinnen und Mieter in der Siedlung „Am Dören“ einen Brief von der belvona Service GmbH erhalten. Beim Öffnen des Briefes mussten sicherlich einige von ihnen schlucken: Die neue Hausverwalterin kündigt knapp drei Monate nach der Übernahme eine Mieterhöhung an. Der Mieterbund OWL sieht diese Mieterhöhung allerdings kritisch.
DIE AUGUSTDORFER NACHRICHTEN haben den Mieterbund OWL bezüglich der Mieterhöhungen um Stellungnahme gebeten. „Wir haben keine guten Erfahrungen mit der belvona gemacht“, erklärt der Mieterbund auf Nachfrage. Hierbei kritisiert der Mieterbund OWL gleich mehrere Sachverhalte an den Mieterhöhungen.
Fehlende Vollmacht
Mit Schreiben vom 29. August 2022 kündigt die belvona Service GmbH „im Namen und in Vollmacht der BEVO DE Alpha 3d GmbH“ eine Mieterhöhung an. Nach Recherchen der AUGUSTDORFER NACHRICHTEN firmiert das Unternehmen allerdings seit April gar nicht mehr als belvona Service GmbH. Dies bestätigt auch der Mieterbund OWL: „Die belvona Service GmbH gab es zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr.“
„Die Mieterinnen und Mieter könnten die Mieterhöhung mit Verweis auf die fehlende Vollmacht zurückweisen“, erklärt der Mieterbund OWL. Allerdings muss dies regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgen. „Möglicherweise ist es dafür zu spät, allerdings ist die Unternehmensstruktur sehr unübersichtlich und nicht durchschaubar“, sagt der Mieterbund OWL. Auch gewinnen die Mieterinnen und Mieter durch diese Handlung lediglich Zeit. „Kurzfristig würden dann neue Mieterhöhungen mit der richtigen Firmierung verschickt“, ist sich der Mieterbund OWL sicher.
Kein Mietspiegel in Augustdorf
Die belvona Service GmbH erklärt in ihrem Schreiben die Möglichkeiten für Mieterhöhungen. Hierbei erklärt das Unternehmen, dass eine Mieterhöhung auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich ist, wenn innerhalb der letzten 15 Monate keine Erhöhung stattgefunden hat. Weiterhin darf die Miete innerhalb von drei Jahren auch nicht um mehr als 20% steigen. Die belvona stellt dabei fest, dass die Miete in der Siedlung „unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegt.
Die belvona weist in dem Schreiben eine ortsübliche Vergleichsmiete von 6,65 Euro pro Quadratmeter aus. Die aktuelle Miete soll dabei von aktuell 5,55 Euro auf 6,65 angehoben werden. Dies entspricht dabei einer Mieterhöhung von genau 20%.
Für die Ermittlung einer ortsüblichen Vergleichsmiete gebe es allerdings regelmäßig nur vier Möglichkeiten: Den Mietspiegel, den Wert von drei Vergleichswohnungen, ein Sachverständigengutachten und eine Mietdatenbank. Letztere gebe es allerdings nur sehr selten. „Augustdorf hat keinen Mietspiegel“, stellt der Mieterbund OWL auf Nachfrage weiterhin fest. Auch zweifelt dieser daran, dass drei vergleichbare Wohnungen zu Grunde gelegt wurden. „Ein Sachverständigengutachten wird nur sehr selten genutzt, weil dies mit hohen Kosten verbunden ist“, so der Mieterbund OWL.
Überprüfung der Mieterhöhung bis Ende Oktober
Der Mieterbund OWL rät den Mieterinnen und Mietern deswegen, die Mieterhöhung rechtlich prüfen zu lassen. „Hierfür haben die Mieterinnen und Mieter zwei Monate Zeit, also bis Ende Oktober“, sagt der Mieterbund OWL. Diese Überprüfung ist aus Sicht des Mieterbundes OWL sehr hilfreich.
Mitglieder des Mieterbundes OWL erhalten dabei eine kostenlose Beratung. Auch Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen können dabei Unterstützung erhalten: „Wir kooperieren mit dem Kreis Lippe. Bei mietrechtlichen Problemen werden die Kosten der Mitgliedschaft für ein Jahr übernommen.“ Ab Beginn der Mitgliedschaft erfolgt dabei die Beratung der Personen. „Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gilt allerdings eine Wartezeit von drei Monaten“, so der Mieterbund OWL abschließend.