In der vergangenen Sitzung hat sich der Rat der Gemeinde Augustdorf mit einer Verkehrsberuhigung in der Schlesier Straße beschäftigt. Vorausgegangen war ein Antrag der DBA-Fraktion, der die Errichtung einer „Spielstraße“ gefordert hatte. Die Verwaltung hatte bereits im Vorfeld deutlich gemacht, dass eine Spielstraße allerdings nicht in Frage kommt. Spielstraßen existieren generell nicht in Augustdorf (siehe unten).

Die Verwaltung hat in der Sitzung vorgeschlagen, dass existierende Schild „Achtung, Kinder“ durch einen Zusatz „Spielplatz“ zu ergänzen. Die Anordnung einer verkehrsberuhigten Zone ist aufgrund der baulichen Art nicht möglich. „Die Schlesier Straße ist mit einer Hochbordanlage versehen. Partiell befinden sich Aufpflasterungen in der Fahrbahn, die der Verkehrsberuhigung dienen“, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. In einem verkehrsberuhigten Bereich muss allerdings ein niveaugleicher Ausbau erfolgen. Bürgersteig und Fahrbahn müssen demnach dieselbe Höhe aufweisen.

Demnach fällt auch das Urteil eindeutig aus: „Die Voraussetzungen zur Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches sind aus Sicht der Verwaltung und der Straßenverkehrsbehörde nicht gegeben. Der fehlende niveaugleiche Ausbau der Straße in Verbindung mit den fehlenden verkehrsberuhigenden Elementen (z.B. Pflanzbeete) ermöglicht leider keine Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches.“

Auch darf das Verkehrsaufkommen in einem verkehrsberuhigten Bereich lediglich niedrig sein. Dies erfüllt die Schlesier Straße nicht: „[A]ufgrund der hohen Besiedlung des betroffenen Bereiches [liegt] ein starkes Verkehrsaufkommen vor, welches in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht vorliegen darf.“

Lutz Müller, Fraktionsvorsitzender der DBA-Fraktion bedankte sich bei der Verwaltung für die ausführliche Bearbeitung. Weiterhin verwies er erneut darauf, dass der Antrag eine Idee von einer Anwohnerin sei. Stefan Koop (CDU) gab der Verwaltung einen anderen Denkanstoß: Er fragte nach der Möglichkeit, kindergroße Schilder aufzustellen. Solche Schilder gebe es auch in anderen Kommunen. Die Verwaltung soll nun prüfen, ob ein solches Schild angeschafft werden kann.

Ahornstraße wird im Ausschuss beraten

Auch eine Verkehrsberuhigung in der Ahornstraße stand auf der Tagesordnung. Hierbei hat sich der Rat einstimmig dafür ausgesprochen, diesen Vorgang im zuständigen Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt zu verweisen. Nachdem die Verkehrsbehörde im Kreis Lippe den ursprünglichen Bürgerantrag, die gesamte Ahornstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, abgelehnt hatte, soll nun der „alte“ Teil betrachtet werden.

Grundlage ist ein Antrag der DBA-Fraktion. Diese hatte im Juli gefordert, dass zwischen der Hausnummer 9 und 21 (Einmündung Lindenstraße) ein verkehrsberuhigter Bereich entsteht. Diesen Zuschnitt konnte die Verwaltung nicht nachvollziehen: „Eine Frage habe ich noch an die DBA: Warum möchten Sie dieses Teilstück betrachten“, fragte Manuel Bröker, Vorstand für Gemeindeentwicklung und Soziales im Rat. Er verwies anschließend darauf, dass auch der „alte“ Teil der Ahornstraße deutlich länger ist. Dies war der DBA-Fraktion nach Aussagen ihres Fraktionsvorsitzenden Lutz Müller nicht bewusst.

Schließlich sagte die Verwaltung zu, eine Verkehrsberuhigung für die gesamte „alte“ Ahornstraße mit der Verkehrsbehörde zu besprechen.

Info: Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich

Eine Spielstraße und ein verkehrsberuhigter Bereich sind nicht miteinander zu verwechseln. In einem verkehrsberuhigten Bereich sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger dürfen demnach auch die Fahrbahn nutzen und Fahrzeuge müssen, wenn nötig, warten. Auch das Spielen ist auf solchen Straßen erlaubt, allerdings dürfen Personen den fahrenden Verkehr nicht behindern und müssen zur Seite gehen, wenn ein Fahrzeug vorbeifahren möchte. Fahrzeuge dürfen in verkehrsberuhigten Bereichen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren.

Eine Spielstraße hingegen ist lediglich spielenden Kindern vorbehalten. Fahrzeuge aller Art (motorisierte Fahrzeuge und Fahrrädern) ist das Fahren und Parken in einer Spielstraße verboten.

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