In der letzten Sitzung des Rates der Gemeinde Augustdorf wurden für die kommenden Jahre Haushaltsmittel für die energetische Sanierung des alten Rathausgebäudes und den Umbau des Rathausvorplatzes bereitgestellt. Beide Maßnahmen sind Teil des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK). Insgesamt werden rund 1,2 Millionen Euro bereitgestellt, wobei 70% der Summe durch das Land NRW und den Bund gefördert werden.

„Die Maßnahme beinhaltet eine Dämmung der wärmeübertragenden Umfassungsfläche an der Nord- und Ostseite des alten Rathausteils. Für die erdberührenden Bauteile ist zudem eine Abdichtung gegen eindringende Feuchtigkeit vorgesehen“, heißt es in der entsprechenden Vorlage der Verwaltung zur energetischen Sanierung des alten Rathausteils. Zudem soll der Nebeneingang barrierefrei gestaltet werden. Vorgesehen sind für diese Maßnahme 250.500 Euro. Gefördert werden 155.190 Euro.

Auch der Rathausvorplatz soll umgestaltet werden. Hierfür hat die Gemeinde Augustdorf einen freiraumplanerischen Wettbewerb ausgelobt, bei dem sich 16 Planungsbüros beworben haben. Am 6. Dezember 2022 soll eine Jury aus Fachleuten und Vertretern aus der Politik und Verwaltung dann einen Vorschlag auswählen, der realisiert werden soll. In einer Vorbesprechung der Jury äußerten die anwesenden Landschaftsarchitektinnen und -architekten allerdings Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Baukosten. Ursprünglich, im Jahr 2017, hatte die Verwaltung noch mit Baukosten von 180,00 EUR pro m² kalkuliert.

„Die Fachleute haben in der Sitzung einen Kostenansatz von 300 Euro ins Gespräch gebracht“, erklärt Manuel Bröker, Vorstand für Gemeindeentwicklung und Soziales. Grund hierfür seien insbesondere die allgemeinen Baupreissteigerungen. Aus diesem Grund sollen rund 975.000 Euro anstatt der bisher kalkulierten 485.000 Euro in die kommenden Haushalte eingeplant werden. Das Projekt soll dabei mit 683.000 Euro gefördert werden. Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt erklärte Manuel Bröker, dass auch der Wettbewerb leicht geändert worden ist: „Klimaresilienz und ressourcenschonendes Bauen wurden als zusätzliche Bewertungskriterien aufgenommen.“

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