Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben ihre Zahlungen an Corona-Testzentren vorläufig gestoppt. Grund: Sie fürchten, bei Betrug auf ihren Kosten sitzen zu bleiben.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die für die Abrechnung und Vergütung der Testzentren zuständig sind, befürchten, für Betrügereien in Testzentren haftbar gemacht zu werden. Wegen fehlender Rechtssicherheit sähen sich die Vereinigungen derzeit „außerstande, Auszahlungen vorzunehmen“, heißt es in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der am Freitag bekannt wurde. 

Neuregelung für Bürgertests: „Rechtliche Graulage“

Hintergrund: Nach der neuen Testverordnung gibt es bereits seit dem 30. Juni kostenlose Tests und Tests mit drei Euro Zuzahlung nur noch unter bestimmten Bedingungen: Die Kunden der Testzentren müssen nachweisen oder zumindest erklären, dass sie den Test zum Beispiel für den Besuch eines Pflegeheims brauchen.

Vorwurf: Versprechen nicht eingelöst

Schon bei der Einführung der neuen Verordnung hatten die Kassenärztlichen Vereinigungen protestiert: Es sei ihnen unmöglich, zu überprüfen, ob die Kunden tatsächlich einen Anspruch auf einen kostenlosen oder günstigeren Test haben. Das Bundesgesundheitsministerium hatte daraufhin zugesagt, dass eine „inhaltliche Überprüfung“ der Ansprüche durch die KV nicht nötig sei. Lauterbach versprach außerdem eine entsprechende Änderung der Testverordnung, um den KV in dieser Frage Rechtssicherheit zu garantieren. Weil die neue Verordnung bis Ende Juli immer noch nicht da war, entschieden sich die KV für den Zahlungsstopp.

Bundesregierung hält Sorgen für unbegründet

Das Bundesgesundheitsministerium forderte am Freitag die KV und die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, „ihre rechtlich zugewiesenen Aufgaben“ zu erfüllen und das Geld für die Testzentren umgehend freizugeben. Die Sorgen der KV seien völlig unbegründet: „Die Testverordnung wird kurzfristig angepasst, die Gespräche hierzu laufen.“ Wann genau die neue Testverordnung fertig ist, sagte das Ministerium nicht.

Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hofft derweil auf eine schnelle Lösung: Man erwarte, dass „sich der Verzug der Auszahlungen der Abrechnungen in einem möglichst kleinen zeitlichen Rahmen halten wird“, erklärte das MAGS am Freitag gegenüber dem WDR. Selbst eingreifen könne das Land NRW nicht – das sei allein Sache des Bundes.

Patientenschützer sieht Verantwortung bei Lauterbach

Der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, reagierte genervt auf den Streit: „Der Bundesgesundheitsminister ist offensichtlich nicht in der Lage, die am 4. Juli getroffene Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung innerhalb eines Monats rechtlich abzusichern.“ Es sei wichtig, dass genug Angebote für Menschen zur Verfügung stehen, die mit regelmäßigen Tests ihr Umfeld vor Infektionen schützen wollen.

Es besteht die Befürchtung, dass der Zahlungsstopp zu weiteren Schließungen von Testzentren führen könnte. Tatsächlich ziehen sich immer mehr Anbieter von Schnelltests zurück: Laut MAGS gab es im August 2021 8.633 öffentliche Teststellen in NRW. Aktuell sind es nur noch 4.429.

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