Von der anfänglichen Idee bis zur tatsächlichen Umsetzung des Projektes sind bereits einige Jahre vergangen. Die Gemeindeverwaltung hatte im Dezember 2018 eine Projektskizze zur Neugestaltung des Sport- und Freizeitgeländes am Schlingsbruch im Rahmen des Förderprojektes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ eingereicht.
Am 11.03.2020 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, das Projekt zu fördern. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 2.000.000 EUR, von denen der Bund 90 % und die Gemeinde Augustdorf 10 % trägt.
Im Sommer 2020 erfolgte zwischen der Gemeinde Augustdorf und dem Projektträger Jülich, der mit der fachlichen und administrativen Betreuung des Förderprogramms vom Bund beauftragt wurde, ein sog. Koordinierungsgespräch. In dem Gespräch hat die Gemeindeverwaltung die Baumaßnahme und deren Zielsetzung und Finanzierung vorgestellt, sowie Informationen zum weiteren Verfahrensablauf erhalten.
Innerhalb von weniger als 6 Wochen nach dem Koordinierungsgespräch wurde seitens der Verwaltung ein Zuwendungsantrag 1 erarbeitet und beim Projektträger Jülich eingereicht. In dem Zuwendungsantrag wurde im Wesentlichen dargelegt, welche Chancen und Verbesserungsperspektiven sich mit der Neugestaltung des Geländes ergeben und wie das Projekt einerseits den gemeindeentwicklungspolitischen und andererseits den bundespolitischen Zielsetzungen hinsichtlich Klimaschutz, Integration, Barrierefreiheit und überregionaler Wahrnehmbarkeit entspricht.
Auf Grundlage des Zuwendungsantrags 1 erhielt die Gemeinde Augustdorf am 26.11.2020 einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 1.800.000 EUR, der auf Grundlage der eingereichten Vorplanung erteilt wurde.
In einem weiteren Zuwendungsantrag 2 sollten nun für das gesamte Projekt die Planungsunterlagen bis ins Detail geplant und beschrieben werden. Die Verwaltung war daher gefordert, die anfänglichen Ideen und Skizzen in eine ausführungsreife Planung zu überführen. Für die Planung der Außenanlagen wie z.B. das Kunstrasenspielfeld, der Beachvolleyballbereich, der Abenteuerspielplatz und die barrierefreien Wegeverbindungen wurde das Planungs- und Ingenieurbüro Müller aus Steinheim beauftragt.
Für die Planung der Ausbauarbeiten am Sportheim und die Errichtung des neuen Sanitärgebäudes wurde das Architekturbüro Pape aus Herford beauftragt. In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Wiemers aus Warburg, dem Ingenieurbüro Breder aus Bad Salzuflen und dem Büro Kramps aus Brilon wurden die versorgungstechnischen, statischen und brandschutztechnischen Anforderungen bewältigt, sodass im Februar 2022 sämtliche Gutachten, Berechnungen, Pläne, Kosten und Baubeschreibungen zur baufachlichen Prüfung bei der Oberfinanzdirektion des Landes Nordrhein-Westfahlen in Münster, die mit der baufachlichen Prüfung des Projektes beauftragt wurden, eingereicht werden konnten.
Nach eingehender Prüfung der Bauunterlagen durch die Oberfinanzdirektion in Münster wurde heute der finale Zuwendungsbescheid erteilt. Mit der Erteilung des Zuwendungsbescheides wurden die vorgelegten Bauunterlagen vom Fördermittelgeber anerkannt, sodass nun mit der Ausschreibung der Bauleistungen begonnen werden kann.
Der vorliegende Zeitplan sieht vor, dass die Neugestaltung des gesamten Geländes noch in diesem Jahr beginnen und im kommenden Jahr abgeschlossen werden soll.
Bürgermeister Thomas Katzer und Manuel Bröker, Verwaltungsvorstand für Gemeindeentwicklung, Bildung und Soziales, bedanken sich sehr herzlich bei allen Planern für ihr Engagement und ihre lösungsorientierte und integrale Planung. Weiterhin gilt der Dank Herrn Krumbach als Vertreter des Gemeindesportverbandes und Herrn Schmieder als Vertreter des FC Augustdorf sowie Herrn Salthammer und Herrn Hohl als Behindertenbeauftragte der Gemeinde Augustdorf. Nur mit ihrer Unterstützung konnten die Nutzerinteressen und Interessen von mobilitätseingeschränkten und älteren Personen zielgerichtet im Planungsprozess berücksichtigt werden.