Noch bis 31. Mai 2022 haben hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ab 1. Juni wechselt für die meisten Geflüchteten die Zuständigkeit. Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben dann Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Für diese Leistungsberechtigten ist dann das Jobcenter zuständig.
Voraussetzungen für Leistungen nach SGB II sind eine erkennungsdienstliche Behandlung der Geflüchteten durch das zuständige Ausländeramt und die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. Wenn noch keine Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel vorliegt, muss dies beim zuständigen Ausländeramt beantragt werden. Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Folgende Unterlagen werden benötigt: Fiktionsbescheinigung, Ausweispapiere, Krankenversicherungsdaten, Bankdaten, Mietvertrag (falls vorhanden).
In den vergangenen Wochen gab es sowohl mit der kommunalen Ebene als auch intern im Jobcenter viele Abstimmungsgespräche, um den Rechtskreiswechsel vorzubereiten. Hierbei wurde nicht nur der Übergabeprozess besprochen, sondern direkt auch nach pragmatischen Lösungen gesucht. Das Jobcenter profitiert außerdem von den während der Flüchtlingskrise 2015/2016 gesammelten Erfahrungen und hat sich personell und organisatorisch entsprechend aufgestellt.
Im gesamten Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Lippe ist mit einem Antragsvolumen von etwa 3.500 bis 4.000 Neukunden zu rechnen. Um die Übernahme dieser Menschen zeitnah zu gewährleisten, wurde in den letzten drei Wochen bereits intensiv im Bereich Neuantragstellungen gearbeitet. „Das innerhalb der kurzen Zeit zu bewältigende zusätzliche Arbeitsvolumen ist enorm. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir zum Übernahmestichtag 01. Juni die meisten Fälle im System haben werden. Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den Kommunen ist eine durchgehende finanzielle Unterstützung der Geflüchteten sichergestellt“, betont Stefan Susat, Vorstand des Jobcenters Lippe.
Die Mitarbeitenden des Jobcenters beraten und unterstützen nicht nur beim Antrag auf existenzsichernde Leistungen, sondern helfen bei Bedarf auch bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und geben auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln.
Ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online von der Homepage des Jobcenters heruntergeladen werden. Mehrsprachige Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine finden sich hier: https://www.jobcenter-lippe.de/informationen-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine.html.

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