Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 98.746 bestätigte Coronafälle, damit sind seit gestern 505 weitere Fälle bekannt. 584 Personen sind verstorben. Eine 87-Jährige, ein 64-Jähriger, ein 74-Jähriger und ein 86-Jähriger, die das Coronavirus in sich getragen haben, sind verstorben. Seit dem 6. März 2020 wurden bisher 103.197 Abstriche von mobilen Teams und im Diagnostikzentrum genommen.
Die Corona-Zahlen in Nordrhein-Westfalen sind weiter hoch – auch wenn sie in den vergangenen Wochen deutlich gefallen sind. Für die Landesregierung offenbar nicht genug: Die bestehenden Regeln werden noch einmal verlängert. Die Corona-Maske bleibt damit weiter ein Bestandteil des Alltags.
Die derzeit geltende Coronaschutzverordnung in NRW ist am 3. April in Kraft getreten, am 30. April wären die dort festgehaltenen Regelungen ausgelaufen. Ab dem 29. April gilt eine neue Verordnung, das teilt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit. Die bestehenden – sogenannten – Basisschutzmaßnahmen werden damit vorerst bis zum 27. Mai 2022 verlängert.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wird in einer Mitteilung seines Ministeriums wie folgt zitiert: „Die Infektionszahlen sind zwar gefallen, aber dennoch weiterhin hoch. Es gibt immer noch viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer an Corona und versterben. Und in den Gesundheitseinrichtungen arbeiten viele Pflegekräfte seit Monaten mit einer sehr hohen Belastung.“
Corona in NRW: Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
Bestehen bleibt damit weiterhin bis Ende Mai die Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen – etwa in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Damit sollen vor allem „ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen“ besonders geschützt werden. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen – Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte oder Gemeinschaftsunterkünfte für Obdachlose – bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
Auch in Bus und Bahn müssen die Gäste weiter den Mundschutz tragen, denn auch im öffentlichen Nahverkehr gilt die Maskenpflicht weiterhin.
Corona in NRW: Diese Änderungen gibt es
Für die Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt: Sie müssen auch ab dem 29. April einen negativen Testnachweis erbringen, um beispielsweise Verwandte zu besuchen. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt. Weiter heißt es in der Mitteilung des Ministeriums: „Die Testregelungen für die Krankenhäuser werden mit der jetzt geänderten Fassung der Coronaschutzverordnung vereinheitlicht. Psychiatrische Krankenhäuser unterliegen damit den einheitlichen Regelungen für Krankenhäuser, ebenso wie Entziehungsanstalten des Maßregelvollzugs.“
Corona in NRW: Laumann empfiehlt weiter das Tragen von Masken in Innenräumen
In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften, Justizvollzugsanstalten und Abschiebehafteinrichtungen müssen vollständig geimpfte Personen – wie bisher – keinen Testnachweis erbringen.
Über diese verpflichtenden Maßnahmen hinaus empfiehlt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann weiterhin das Tragen einer medizinischen Schutzmaske in Innenräumen: „Hier kommt es auf die Eigenverantwortung aller an, die viele Bürgerinnen und Bürger in den letzten vier Wochen auch unter Beweis gestellt haben.“