Mit dem Auslaufen der bisherigen Schutzverordnung fallen nach zwei Jahren die meisten Maßnahmen weg. Wo jetzt noch eine Maske getragen werden muss.

Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 83.104 bestätigte Coronafälle, damit sind seit Freitag 956 weitere Fälle bekannt. 551 Personen sind verstorben. Ein 76-Jähriger, der das Coronavirus in sich getragen hat, ist verstorben. Seit dem 6. März 2020 wurden bisher 101.651 Abstriche von mobilen Teams und im Diagnostikzentrum genommen.

Trotz weiterhin hoher Neuinfektionszahlen fallen an diesem Wochenende auch in NRW die meisten Corona-Regeln. In den vergangenen zwei Wochen hatte das Land noch von einer Übergangsfrist Gebrauch gemacht, nun sollen nur noch wenige Maßnahmen den sogenannten Basisschutz sicherstellen.

So soll die Maskenpflicht beispielsweise beim Einkaufen wegfallen. Der Mund- und Nasenschutz ist dann nur noch eine unverbindliche Empfehlung. Auch Zugangsvoraussetzungen, etwa für Restaurants, sollen nicht über den 2. April hinaus beibehalten werden.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte: „Auch wenn in den letzten Tagen die Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und auch die Aufnahmen von infizierten Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern zum Glück leicht rückläufig sind, befinden wir uns noch in einer kritischen Phase der Pandemie. Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch und es gibt viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer und versterben.“

Welche Regeln jetzt entfallen und welche noch gelten – ein Überblick:

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen wird abgeschafft, auch im Supermarkt oder in der Schule. Ein freiwilliges Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist weiterhin möglich. Zudem könnten theoretisch einzelne Supermärkte mit Verweis auf ihr Hausrecht von einer Maskenpflicht Gebrauch machen. Allerdings kündigte die Mehrheit an, nicht so verfahren zu wollen.

Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose und Justizeinrichtungen bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Gleiches gilt auch für den Öffentlichen Personennahverkehr.

Minister Laumann: „Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen. Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind. Das sind wir allein den vielen Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen schuldig, die seit langem an ihre Belastungsgrenzen gehen. Und ich appelliere an die Unternehmen, Veranstalterinnen und Veranstalter: Prüfen Sie gerade in den nächsten Wochen, welche Hygienekonzepte Sie zusätzlich umsetzen, um Ihren Gästen, Kundinnen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben.“

Zugangsbeschränkungen

Die Zugangsvoraussetzungen 3G (geimpft, genesen oder getestet) und 2G-plus (geimpft, genesen, plus getestet oder geboostert) fallen mit der neuen Corona-Schutzverordnung in NRW weg. Gastronomen können aber auch hier im Rahmen ihrer unternehmerischen Freiheit und ihres Hausrechtes Beschränkungen aufrechterhalten. Viele Betreiber wollen aber uneingeschränkt öffnen.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen dagegen nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Hier gilt also eine Testpflicht für Besucher und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten. Mit diesen Regelungen schöpft das Land den verbliebenen Spielraum des Bundesgesetzes voll aus.

Hotspot-Regelung

Die Bundesländer können theoretisch von der Hotspot-Regel Gebrauch machen und Corona-Maßnahmen wieder verschärfen. Dafür wird jedoch eine Mehrheit im jeweiligen Landesparlament benötigt. Die Regelung ist nach Staatssekretär Edmund Hellers Darstellung kaum praktikabel: „Wollen wir zwei Mal die Woche eine Landtagssondersitzung einberufen, um einen lokalen Hotspot festzustellen? Das funktioniert nicht.“ Eine landesweite Regelung wäre nicht rechtssicher. Der Nachweis der Überlastung der Krankenhäuser könne derzeit nicht geführt werden.

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte bereits in den vergangenen Tagen erklärt, dass er keinen Spielraum sehe, ganz Nordrhein-Westfalen rechtssicher als Corona-Hotspot auszuweisen und damit mehr Sicherheit zu schaffen.

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