Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 80.157 bestätigte Coronafälle, damit sind seit gestern 1.029 weitere Fälle bekannt. 544 Personen sind verstorben. Eine 91-Jährige, eine 91-Jährige und eine 89-Jährige, die das Coronavirus in sich getragen haben, sind verstorben. Seit dem 6. März 2020 wurden bisher 101.403 Abstriche von mobilen Teams und im Diagnostikzentrum genommen.

Trotz anhaltend hoher Infektionszahlen und belasteter Krankenhäuser laufen zum 2. April grundlegende Corona-Maßnahmen aus. Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und das Saarland sind beim Treffen der Gesundheitsminister mit dem Versuch gescheitert, die Maßnahmen um weitere vier Wochen zu verlängern. Der Antrag habe keine Mehrheit gefunden, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und nannte die Situation „konfliktgeladen“. Eine Maskenpflicht wird es damit in Kürze nur noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen, im Nah- und Fernverkehr geben, nicht aber mehr in Schulen, Handel, Schwimmbädern und Gastronomie – wenn die Länder nicht rasch eigene Regeln beschließen. Auch Zugangsregeln (3G, 2G) fallen weg.

Länder und Bund geben sich gegenseitig die Schuld. Lauterbach will am neuen Infektionsschutzgesetz nicht rütteln. Bundesweite Einschränkungen seien rechtlich nicht mehr durchsetzbar, weil es dafür eine bundesweite Gefährdung des Gesundheitssystems geben müsse. Diese Gefährdung sei aber „nicht zu befürchten“. Stattdessen forderte er die Länder auf, die Hotspot-Regelung zu nutzen, um etwa die Maskenpflicht weiter gelten zu lassen.

Länder und Kommunen kritisieren den Bund scharf. „Nach der Gesundheitsministerkonferenz hat sich im Wesentlichen nichts geändert. Das bedauere ich sehr, weil ich mir angesichts unserer nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen und auch der schwierigen Situation in unseren Krankenhäusern dringend mehr Praktikabilität und Rechtssicherheit gewünscht hätte“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) unserer Redaktion. Er forderte die Beibehaltung der Maskenpflicht: „Ich bin immer noch der Meinung, dass es richtig wäre, wenn es in öffentlichen Innenräumen weiterhin zumindest eine Maskenpflicht geben würde. Das ist nach Einschätzung der Mehrheit der Länder mit der Hotspot-Regelung nicht ohne Weiteres möglich.“ Laumann sieht die Schuld bei der Ampelregierung: „Dafür trägt der Bund die Verantwortung.“ Die Landesregierung werde in den kommenden Tagen über das weitere Vorgehen beraten.

Auch die Kommunen sind beunruhigt. „Bedauerlicher Weise hat der Gesetzgeber keine Kriterien festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Hotspot-Regelung in Betracht kommt. Insbesondere ist unklar, ob allein die Inzidenzzahlen Maßstab sein können, oder ob die Belastung der Krankenhäuser ein wesentlicher Aspekt sein muss“, kritisierte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. „Wir erwarten, dass sich die Länder auf eine möglichst einheitliche Regelung verständigen, so dass auch ein gesamtes Landesgebiet oder große Teile vorsorglich zum Hotspot erklärt werden können.“ Hierüber käme es sicher zu Gerichtsverfahren. „Gegebenenfalls müsste der Bundesgesetzgeber nachbessern.“

 

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