Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 67.947 bestätigte Coronafälle, damit sind seit gestern 878 weitere Fälle bekannt. 524 Personen sind verstorben. Ein 85-Jähriger, die das Coronavirus in sich getragen haben, sind verstorben. Seit dem 6. März 2020 wurden bisher 99.547  Abstriche von mobilen Teams und im Diagnostikzentrum genommen. Die Inzidenzzahl für den Kreis Lippe beträgt derzeit 1.252,8 (Stand: 11. März 2022, Quelle: LZG).

Die Ampel-Koalition hat einen Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz vorgelegt. Damit sollen einige Corona-Regeln auch noch nach dem 19. März bleiben können. Die Kritik ist groß.

Die Corona-Regeln sollen weiter gelockert werden, sofern die Lage in den Krankenhäusern es zulässt. Darauf hatten sich Bund und Länder verständigt. Damit nicht alle Regeln sofort verschwinden, muss schon am 20. März ein neues Infektionsschutzgesetz in Kraft treten. Am Mittwoch hat das Ampel-Kabinett nun über einen Entwurf beraten. Seitdem gibt es daran viel Kritik.

Maskenpflicht soll weitgehend entfallen

Der Entwurf sieht vor, dass die Maskenpflicht vor allem noch in Fernzügen und Flugzeugen bleiben soll. Dort, wo sich die Corona-Lage zuspitzt, sollen einige schärfere Auflagen verhängt werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie 3G-, 2G- oder 2G-plus-Regelungen – aber nur, wenn sich vorher das jeweilige Landesparlament damit befasst hat.

Das NRW-Gesundheitsministerium unter der Führung von Karl-Josef Laumann (CDU) sieht die Lockerungen im Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes skeptisch. Es vermisst eine Regelung, „die erforderliche Schutzmaßnahmen ermöglicht, wenn die Corona-Lage es nötig macht, und gleichzeitig einen effektiven Basisschutz sicherstellt“. Das sagte ein Sprecher des Ministeriums am Freitag der „„Rheinischen Post“.

NRW-Landeschef Wüste: „Flickenteppich an Regeln“

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kritisierte in der „Welt“: „Weitgehend flächendeckend verabredete Basisschutzmaßnahmen und bewährte Instrumente der Pandemiebekämpfung werden abgeschafft, stattdessen zeichnet der Entwurf einen Flickenteppich an Regeln vor, den die Menschen kaum verstehen werden.“ Auch andere Länder hatten den Entwurf bereits kritisiert.

Kritik gab es auch an dem Tempo, mit dem das neue Gesetz umgesetzt werden soll. Verbände hatten nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft nur neun Stunden Zeit, um zu den geplanten Lockerungen Stellung zu nehmen. „Um 1.00 Uhr nachts wird ein Entwurf geschickt, zu dem die Verbände bis 10.00 Uhr Stellung nehmen dürfen“, sagte der Vorstandschef Gerald Gaß der „Augsburger Allgemeinen“.

 

„Das Verfahren, wie das Infektionsschutzgesetz geändert werden soll, ist mehr als zweifelhaft. Gerald Gaß, Vorstandschef Deutsche Krankenhausgesellschaft

 

“Basismaßnahmen ohne Maskenpflicht in Geschäften

Zu den Basismaßnahmen gehört das Tragen von Masken im Fernverkehr und bei Flügen und das Testen bei vulnerablen Gruppen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern. In Geschäften – auch Supermärkten – soll die Maskenpflicht dagegen wegfallen. Dafür gab es auch Kritik aus den eigenen Reihen: Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte, zu einem soliden Basisschutz gehöre auch eine Maskenpflicht im Einzelhandel und anderen Innenräumen.

Fällt die Maskenpflicht in den Schulen?

Was die umstrittene Maskenpflicht in den Schulen betrifft, hieß es am Mittwochabend aus dem Schulministerium lediglich, dass es „kontinuierlich überprüft, ob die geltenden Vorgaben zur Einhaltung des Hygiene- und Infektionsschutzes an den Schulen noch verhältnismäßig und angemessen sind„. Und weiter: „Derzeit findet dazu innerhalb der Landesregierung ein Meinungsbildungsprozess statt, der nun auch das noch durch den Deutschen Bundestag zu verabschiedenden Infektionsschutzgesetzes berücksichtigen wird.“

Der Deutsche Lehrerverband warnte davor, die Maskenpflicht an Schulen trotz vielerorts steigender Corona-Inzidenzen abzuschaffen. Statt Öffnungsplänen der Bundesregierung sei vielmehr eine Verschiebung oder gar Rücknahme von Lockerungsschritten zu erwägen, sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger am Freitag der „Rheinischen Post“.

Hotspot-Regelung – Länder entscheiden

Die Einigung sieht auch eine Hotspot-Regelung vor. Sie solle auch nach dem Auslaufen der meisten Corona-Maßnahmen zum 20. März einen Schutz für die Bevölkerung in jenen Gegenden ermöglichen, in denen die Corona-Neuansteckungen besonders hoch seien. „Wenn die Fallzahlen hoch sind oder gar steigen, und die Krankenhausversorgung sogar gefährdet ist, dann können auch weitergehende Maßnahmen sofort wieder ergriffen werden„, sagte Lauterbach. Dies könnten die Länderparlamente dann „sofort entscheiden„.

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