„Wir haben viele Nachfragen von Bürgern erhalten, die sich Gedanken um die Zaunanlage machen, die in Kürze gebaut werden soll.“ Das berichtet der Fraktionsvorsitzende der Demokratischen Bürger-Union Augustdorf (DBA), Lutz Müller im Gespräch mit den AUGUSTDORFER NACHRICHTEN. „Um den Bürgern qualifizierte Antworten geben zu können“, habe man direkt die Bundeswehr angesprochen.
Oberst Holger Schulz erklärt in seinem Antwortschreiben (liegt der AN vor), dass der Truppenübungsplatz Senne sowie der Panzerübungsplatz Stapel im Norden der Gemeinde Augustdorf den britischen Streitkräften aufgrund völkerrechtlicher Bestimmungen auf unbestimmte Zeit zur militärischen Nutzung überlassen worden sei. „Faktisch bedeutet dies, dass primär grundsätzlich die militärische Zweckbestimmung des Geländes im Vordergrund steht.“ So hätten die britischen Streitkräfte beschlossen, die Zaunanlage im Grenzverlauf des Panzerübungsplatzes Stapel zu erneuern. Die Bundeswehr habe daher folgerichtig entschieden,den Standortübungsplatz Schapeler Hof, der westlich an den Stapel angegrenzt, ebenfalls mit einer Einzäunung zu versehen.
„Die britische Kommandantur begründet diese Maßnahmen mit einer Vielzahl von Einbrüchen, Diebstählen, Vandalismus sowie illegaler Müllentsorgung“, heißt es in dem Antwortschreiben weiter. Zudem werde auf die hohe Zahl an Blindgängern auf dem Truppenübungsplatz Senne sowie dem Panzerübungsplatz Stapel verwiesen. Auch die illegalen Motocross- und Motorradrennen spielten bei der Entscheidung für die Umzäunung der Übungsplatzteile eine große Rolle.
„Mit Blick auf den Bundeswehrübungsplatz Schapeler Hof ist diese Entscheidung aus Sicht der Bundeswehr, die sich anteilig an den Baukosten beteiligen wird, mehr als folgerichtig. Entgegen anderslautender Darstellungen in den Lokalmedien sowie diversen Internet- und Social-Media-Plattformen, ist der Schapeler Hof in der Vergangenheit in erheblichen Maße von Vandalismus, Sachbeschädigung und Diebstahl betroffen gewesen. Standortpersonal ersetzt durchschnittlich pro Monat bis zu 30 Vorhängeschlösser an den Schrankenanlagen, die mutwillig aufgebrochen werden. Hinweisschilder im Grenzverlauf des Standortübungsplatzes werden zerstört, beschmutzt oder vollständig entwendet“, so Oberst Schulz.
Weiter heißt es: „Auch während des Übungsbetriebes werden mehrfach täglich Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Gelände angetroffen, die vorsätzlich die Warnhinweise auf die laufenden Trainingsaktivitäten  missachten. Zudem besteht auch auf dem Schapeler Hof eine erhöhte Verletzungsgefahr durch Munition – oder Munitionsteile, auch wenn diese „nur“ von Darstellungs- und Manövermunition stammen.
Diese Munitionssorten können ebenso wie Gefechtsmunition schwere bis schwerste Verletzungen verursachen. Und letztlich missachten regelmäßig illegale Motorrad – und Motocrossfahrer jede Art von Warntafeln, Hinweisschildern oder Schrankenanlagen. Neben der hohen Eigengefährdung verursachen diese widerrechtlichen Aktivitäten erhebliche Schäden an Flora und Fauna. Fußgänger und Übungstruppe sind dabei gleichermaßen gefährdet. Zudem weise ich auf die erhebliche Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner, auch an Sonn – und Feiertagen, hin.
Die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin des Schapeler Hofes sowie die Bundeswehr als Hauptnutzerin des Geländes haben im Sinne der Verkehrssicherungspflicht die Aufgabe, alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden anderer zu verhindern. Insofern stellt die geplante Einfriedung des Standortübungsplatzes sowie des Stapel keine Willkür dar, sondern folgt einer sachlichen Bewertung der oben dargestellten Situation. Gleiches gilt im Übrigen für die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren beim Auffinden von Restmunition oder Blindgängern auf beiden Übungsplatzteilen. Die im Juni 2021 sowie im Januar 2022 ge meldeten Mörsergranaten, wurden durch Übungstruppe im Stapel aufgefunden.
Diese brachte beide Munitionsfunde unverzüglich zur Meldung. Neben der internen Meldung an die britische Truppenübungsplatzkommandantur sowie das Kampfmittellagezentrum des Landeskommandos der Bundeswehr in Düsseldorf, ist der Standortälteste verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Munitionsfunde zu unterrichten. Dies hat insbesondere dann herausgehobene Bedeutung, wenn von den Blindgängern eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben – auch für die Zivilbevölkerung – ausgeht. Dies war aufgrund der Fundorte in Nähe der Übungsplatzgrenzen in beiden Fällen dringend geboten, da auch Wanderrouten und Geländeteile außerhalb des militärischen Bereiches im Gefahrenbereich der Blindgänger lagen.
Die Information der Öffentlichkeit dient folglich dem Schutz der Bevölkerung und ist keinesfalls Teil einer „Kampagne“, um die Baumaßnahmen am Stapel sowie dem Schapeler Hof zu rechtfertigen. Derartige Behauptungen weise ich entschieden zurück. Die Naherholungsgebiete und Wanderrouten in der Wistinghauser Senne, am Hermannsberg, am Signalberg so wie rund um das Heidehaus bleiben von den Baumaßnahmen unberührt. Die Zauntrasse folgt exakt den Grundstücks- bzw. Flurstückgrenzen und verläuft in weiten Teilen in bewaldeten Geländeabschnitten. Nach Auskunft des Bau – und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein -Westfalen in Bielefeld läuft derzeit die Ausschreibung der notwenigen Baumaßnahmen. Zum genauen Baubeginn kann daher derzeit noch keine verbindliche Auskunft gegeben werden.“
Abschließend stellt Oberst Schulz fest, „dass die Zweckbindung des Stapels sowie des Schapeler Hofes rechtlich eindeutig ist und primär militärischen Nutzungsforderungen zu folgen hat. Alle weiteren, wenn auch nachvollziehbare Interessen sind dem militärischen Nutzungszweck unterzuordnen.“

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