Seit dem 28.05.2021 stellt die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Augustdorf sämtliche Bäume unter Schutz, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, und einen Stammumfang von mindestens 60 cm aufweisen.
Aufgrund von zahlreichen Verstößen gegen die Baumschutzsatzung möchte die Gemeinde Augustdorf an dieser Stelle nochmal eindringlich alle Grundstückseigentümer bitten, sich im Vorfeld über die erlaubten und verbotenen Handlungen zu informieren. Verstöße gegen die Baumschutzsatzung können nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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