Zum Jahreswechsel gelten neue Corona-Regelungen. Größere Feiern sind in diesem Jahr nicht möglich. Es geht darum, die aufkommende Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen. Hier finden Sie die aktuellen Regeln und Empfehlungen für Silvester und Neujahr.
Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen
Ab dem 28. Dezember 2021 sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit.
Zu beachten: Nehmen an einem Treffen Personen teil, die nicht geimpft oder genesen sind, gelten für alle Teilnehmer strengere Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich dann nur der eigene Haushalt mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit.
Clubs und Diskotheken
Clubs und Diskotheken werden ab dem 28. Dezember 2021 geschlossen. Die genauen Regelungen vor Ort treffen die Bundesländer.
Restaurants
In Restaurants gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben sein (2Gplus).
Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk
Auch in diesem Jahr darf kein Silvesterfeuerwerk verkauft werden. Ziel der Regelung ist es, Verletzungen in der Silvesternacht zu verhindern, um die stark beanspruchten Krankenhäuser zu entlasten.
Keine Ansammlungen und Versammlungen an Silvester und Neujahr
Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.
Feuerwerksverbot an zentralen Orten
Die Städte und Gemeinden definieren zentrale Plätze, auf denen das Abbrennen von Feuerwerk generell verboten ist.