Im Jahr 2022 ändern sich viele Gesetze und Regelungen. Die wichtigsten Veränderungen im Überblick.
Ab 2022: CO2-Preis steigt
Ab dem 1. Januar 2022 steigt der CO2-Preis stufenweise. Fossile Brennstoffe, die klimaschädlich sind, werden dann mit einem Preis von 30 Euro pro Tonne CO2 belegt. Diese Kosten geben die Unternehmen üblicherweise an die Verbraucher weiter. Das heißt: Erdgas oder Benzin werden teurer. Der CO2-Anteil am Gesamtpreis von Heizöl und Diesel beträgt dann 9,5 Cent pro Liter. Im Vergleich zu 2021 wird damit der Liter um 1,6 Cent teurer. Bei Benzin kommt ein Anstieg von knapp 1,5 Cent pro Liter im Vergleich zu 2021. Der CO2-Preis für Erdgas steigt um 1 Cent pro 10 Kilowattstunden (kWh) auf dann 6,5 Cent pro 10 kWh.
Anfang 2021 hatte die deutsche Bundesregierung einen CO2-Preis für fossile Brennstoffe beim Heizen und im Verkehr eingeführt. So sollen die Menschen dazu angeregt werden, Energie zu sparen, indem Sie etwa ihre Heizsysteme umrüsten oder im Straßenverkehr klimafreundliche Alternativen nutzen.
EEG-Umlage sinkt 2022
Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte ist mit 31,38 Cent pro kWh so hoch wie nie. Die EEG-Umlage wird dehalb 2022 von derzeit 6,5 Cent auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde sinken. Die Änderung den aktuellen durchschnittlichen Strompreis um rund elf Prozent senken – allerdings stehen der niedrigeren EEG-Umlage die höheren Beschaffungskosten für Strom gegenüber. Dass der Strompreis fällt, gilt deshalb eher als unwahrscheinlich.
Ab 2022: Bezahlung an Ladestromsäulen wird einfacher
Das Laden von Elektrofahrzeugen wird zum 1. Januar 2022 neu geregelt. Dann gilt die neue bundesweite Ladesäulenverordnung. Kundinnen und Kunden müssen dann die Möglichkeit haben, ihre Rechnung neben der Bargeldzahlung auch mit Debit- und Kreditkarten an der Ladesäule zahlen zu können. Bis Mitte 2023 haben Anbieter Zeit, entsprechende Bezahlsysteme zu entwickeln und zuzulassen. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.
Post ab 2022: Porto kostet mehr
Ab Neujahr verlangt die Deutsche Post höhere Preise für verschiedene Produkte, darunter auch das Briefporto. Der Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief kosten dann jeweils fünf Cent mehr. Der Versandt einer Postkarte kostet 70 statt 60 Cent. Der Standardbrief wird von 80 auf 85 Cent verteuert.
Ab 2022: Bezuschussung von Betriebsrenten
Wer eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung hat, besitzt ab 2022 ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber, wenn er Sozialbeträge einspart. Die Zuschusshöhe liegt bei 15 Prozent. Grund ist, dass der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge auch für Altverträge Pflicht wird, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für ab 2019 abgeschlossene Neuverträge.
Mindestlohn steigt 2022
Auch in Sachen Mindestlohn können viele Menschen im kommenden Jahr finanziell profitieren: 2022 ändert sich der gesetzliche Mindestlohn gleich zweimal: Ab dem 1. Januar muss Arbeitnehmern 9,82 Euro pro Stunde gezahlt werden, und ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro/Stunde.
Ab 2022: Pfändungsschutz verbessert sich
Ab dem 1. Januar 2022 wird auch der Pfändungsschutz verbessert. Bei der Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher wird dann auch der Bedarf anderer Personen berücksichtigt, die mit Schuldner in einem gemeinsamen Haushalt leben. Vorher wurde dafür ausschließlich der Bedarf der Schuldner und deren Familien berücksichtigt.
Außerdem wurde die Liste Gegenstände erweitert und modernisiert, die nicht gepfändet werden können. Dazu zählen unter anderem Haustiere. Beim Weihnachtsgeld sind zukünftig zunächst 630 Euro geschützt. Der Betrag ist jährlich von der jeweils gültigen Pfändungstabelle abhängig.
Updatepflicht für Waren mit digitalen Elementen
Händler müssen künftig Updates für Waren mit digitalen Elementen bereitstellen, die für die volle Nutzbarkeit erforderlich sind. Dazu gehören zum Beispiel Smart TVs, Smart Watches oder „intelligente“ Haushaltsgeräte, die nur mit einem digitalen Element funktionieren. Fehlen die Updates, gelten die Produkte als mangelhaft. Dann können Käufer ihre Gewährleistungsrechte geltend machen.
Verträge: Kündigungen werden ab 2022 einfacher
Bisher war bei vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Regel, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Ist die Frist verpasst, verlängern sie sich um ein Jahr. Ab 1. März 2022 ändert sich das. Dann gilt: Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Wird die Kündigungsfrist verpasst, so verlängern sich die Verträge künftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, Verträge können dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, gekündigt werden.
Wird ein Laufzeitvertrag über eine Homepage abgeschlossen, muss der Vertragspartner ab dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf der Homepage platzieren. Dadurch sollen Sie einen Vertrag schneller und leichter wieder beenden können. Bislang war die Kündigung solcher Verträge oft mit stundenlanger Suche nach Kündigungsbuttons verbunden.
Ab 2022: Neue Infopflichten für eBay und Amazon
Online-Marktplätze wie eBay oder Amazon sind sehr beliebt. Die Betreiber müssen ab dem 28. Mai 2022 klarer und deutlicher informieren. Beispiesweise muss verständlich sein, woraus sich das Ranking der Angebote ergibt. Angebotsvergleiche werden für die Kunden so deutlich einfacher.
Erste landesweite Solarpflicht in Baden-Württemberg
Als erstes Bundesland führt Baden-Württemberg eine Solarpflicht ein. Beim Neubau von Nichtwohngebäuden und auf Parkplatzflächen müssen ab Januar 2022 in Baden-Württemberg Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung installiert werden. Bei Parkplätzen gilt die Regelung für alle Flächen ab 35 Auto-Stellplätzen. Auch in anderen Bundesländern wird bereits über ähnliche Gesetze diskutiert.
Höherer Grundfreibetrag ab 2022
Steuerzahlern erwartet etwas mehr Geld, das ihnen steuerfrei zur Verfügung steht. Der Grundfreibetrag steigt 2022 um 204 Euro. Damit soll das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.
Bei einem Ledigen werden erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9948 Euro im Jahr Einkommensteuern fällig. Bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag: auf 19.896 Euro.
Telefonwerbung und Kaffeefahrten
Ab kommendem Jahr soll auch der Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen besser werden. Ab dem 28. Mai 2022 müssen Anbieter, die telefonisch werben, Ihre ausdrückliche Einwilligung dokumentieren und für fünf Jahre aufbewahren. Verstoßen sie dabei, drohen Bußgelder. Anbieter von Kaffeefahrten müssen ab dem 28. Mai 2022 bereits in der Werbung für die Veranstaltung darüber informieren, wo die Veranstaltung stattfindet, welche Waren angeboten werden und wie Kunden den Veranstalter kontaktieren können. Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Finanzprodukte wie etwa Versicherungen oder Bausparverträge sind in Zukunft bei Kaffeefahrten verboten