Sie möchten Ihre Hausfassade streichen oder Ihre Dachflächen erneuern? Interessierte können jetzt bei der Gemeinde Augustdorf Fördermittel für die Verschönerung und Aufwertung von öffentlich sichtbaren Gebäude- und Hofflächen.
Seit dem 03.09.2020 können Gebäudeeigentümer, die innerhalb des nach § 171 BauGB beschlossenen Stadtumbaugebietes liegen, Fördermittel in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten beantragen. Der Zuschuss ist je nach Maßnahme auf maximal 10.000 EUR, bei Maßnahmen an Einfriedungen und Stützmauern auf maximal 5.000 EUR begrenzt.
Verfügungsfond: Mit dem Verfügungsfonds gibt es die Möglichkeit, Ihre Projektidee in Augustdorf zu realisieren. Gewerbetreibende, Dienstleister, Vereine, Initiativen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Immobilieneigentümer können für kleinteilige, nicht kommerzielle Maßnahmen, die zur Aufwertung des Ortskerns beitragen, einen finanziellen Zuschuss erhalten. Ideen und Ihr Engagement sind gefragt! „Stellen Sie uns Ihr Projekt vor. Gemeinsam werden wir die Möglichkeit zur Realisierung besprechen“, heißt es von Seiten der Gemeinde.
Beide Förderprogramme sind bis zum 31.12.2022 aufgelegt. Stellen Sie daher zeitnah Ihren Förderantrag. Bei Fragen steht Ihnen Herr Prill, E-Mail: w.prill@augustdorf.de, Telefon: 05237-971011 gerne zur Verfügung.
Hinweis: Die Maßnahmen des Hof- und Fassadenprogramms und die Maßnahmen des Verfügungsfonds werden mit Fördermitteln des Bundes und Landes NRW im Rahmen der Städtebauförderung gefördert. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Augustdorf.

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