Zahlreichen Anwohner der Ahornstraße reicht es. Sie fordern in einem Bürgerantrag die Umwandlung von einer 30-er Zone in eine sogenannte Spielstraße. Der Antrag ist an den Bürgermeister
„Sollte die Einrichtung einer Spielstraße nicht möglich sein, so beantrage ich hilfsweise, die zulässige
Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Ahornstraße von derzeit 30 auf 10 km/h herabzusetzen“, heißt es in dem Antrag, der stellvertretend für die Anlieger vom Augustdorfer Uwe Rieks unterschrieben wurde.
In der Begründung heißt es, dass die Ahornstraße in Augustdorf in einem reinen Wohngebiet liege. Bedingt durch die Zunahme der Bebauung in den letzten Jahren sei die Ahornstraße inzwischen eine dicht besiedelte und stark befahrene Wohngegend. „Hier leben sowohl viele junge Familien mit kleinen Kindern, als auch ältere Menschen. Viele Grundstücksein- und –ausfahrten grenzen direkt an die Straße.
Neben den Kraftfahrzeugen werde die Straße auch von vielen Fußgängern jeglichen Alters, spielenden Kindern und Radfahrern
frequentiert. Viele Anwohner und Kinder seien hier zu Fuß unterwegs, um zum Beispiel die Bushaltestelle oder Sporthalle am angrenzenden Inselweg zu erreichen.
„Die Ahornstraße wird vom Inselweg kommend auch als Zufahrt in die Lindenstraße, die bereits als Spielstraße ausgewiesen ist, benutzt. Aktuell ist in der Ahornstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zulässig, die aber leider häufig überschritten wird. Nachdem es in der Vergangenheit schon des Öfteren zu gefährlichen Situationen kam, ereignete sich nun am Samstag, den 06. November ein Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden.“ Zum Glück sei niemand bei diesem Unfall verletzt worden.
Weiter heißt es: „Selbst bei einer Geschwindigkeit von „nur“ 30 km/h ist das Unfallrisiko aufgrund der baulichen Gegebenheiten sowie das Risiko von Verletzungen ungeschützter Personen sehr hoch. Um die Gefährdung von Kindern, Radfahrern und Fußgängern künftig zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren, sollte die im Moment erlaubte Geschwindigkeit von 30 km/h auf Schrittgeschwindigkeit, max. jedoch 10 km/h, herabgesetzt werden. Des Weiteren sollten bauliche Maßnahmen, wie z.B. Bremsschwellen oder kostengünstige Beton-Pflanzenkübel, angebracht werden, damit den Kfz-Führern bewusst wird, dass hier die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt.
Uwe Rieks schließt eindringlich: „Im Namen der Anlieger bitte ich Sie darum, diesem Antrag stattzugeben. Bei einer Ablehnung des Antrags und Beibehaltung der jetzigen Situation rechne ich zukünftig mit weiteren Unfällen und möglicherweise eintretenden Personenschäden. Das gilt es zu vermeiden.“