Am kommenden Dienstag steht der 36-jährige Stefan H. (Name geändert) wegen versuchter räuberischer Erpressung vor der dritten Strafkammer des Landgerichts Detmold.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe sich in dem Zeitraum September 2016 bis September 2020 im Zustand erheblich
verminderter Schuldfähigkeit, der vorsätzlichen Körperverletzung (An-den-Haaren-Ziehen bei einer 11-Jährigen, Um-Sich Schlagen), der versuchten räuberischen Erpressung (Herausverlangen von Geld von Kindern mit einer Geste des Halsabschneidens), des Betruges (Verzehr eines Getränks ohne zu bezahlen), des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte („Einigeln“ bei Festnahme), des Diebstahls einer geringwertigen Sache (Wegnahme von EUR 5,00 aus Portemonnaie eines 9-Jährigen) sowie einer exhibitionistischen Handlung (Entblößen des Genitalbereichs vor Kindern) schuldig gemacht.
Da eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, wird die Anklage vor der Jugendkammer des Landgerichts als Jugendschutzgericht verhandelt.

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