Die Corona-Neuinfektionen sinken wieder. Die Landesregierung kündigt kurzfristig weitere Lockerungen an – unter anderem bei Großveranstaltungen und Diskotheken. Für Impfungen wird weiter geworben. Ein Überblick.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat kurzfristig weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen insbesondere für den Freizeitbereich angekündigt. Bereits seit dem 1. Oktober wurde die Corona-Schutzverordnung des Landes vor dem Hintergrund einer wieder entspannteren Corona-Situation sowie einer hohen Impfrate geändert, erklärte Laumann. Zu den wesentlichen Änderungen gehöre, dass es keine Maskenpflicht mehr im Freien gebe. Auch würden keine besonderen Abstände mehr in der Gastronomie vorgeschrieben.
 

  • Keine Maskenpflicht im Freien mehr: Die neue Coronaschutzverordnung sieht unter anderem den Wegfall der Maskenpflicht im Freien vor. Bislang galt, dass in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2500 Besucherinnen und Besuchern das Tragen einer Maske erforderlich war. Diese Pflicht fällt weg. Trotzdem werde weiterhin auch im Freien das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann – typischerweise sei das insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen der Fall.

 

 

  • PCR-Test kann durch kurzfristigen Schnelltest ersetzt werden: Überall dort, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Zugangsvoraussetzung (etwa in Diskotheken) oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht (zum Beispiel bei Chorproben) benötigt haben, kann ab 1. Oktober auch alternativ ein Schnelltest verwendet werden, wenn dieser höchstens sechs Stunden alt ist. Laumann hatte bereits vorab angekündigt, dass es sich dabei um sogenannte PoC-Tests handle, also Schnelltests unter professioneller Aufsicht.
  • Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen: Bei Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen, Konzerten, Musikfestivals und ähnlichem) entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern vollständig. Bei Großveranstaltungen im Freien wird darüber hinaus die relative Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert. Hier könnten nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn die Veranstaltenden sicherstellen, dass außerhalb der Plätze Masken getragen wird.

 

 
  • Universitäten: Hochschulen müssen ein Zugangskonzept ausarbeiten und die Einhaltung zumindest stichprobenartig kontrollieren. Studierende oder Mitarbeiter, die bei diesen Kontrollen den Test- oder Impfnachweis und ihren Ausweis nicht vorzeigen können, werden von der Teilnahme an Seminaren und Vorlesungen ausgeschlossen. Große Vorlesungen werden allerdings an den meisten Hochschulen weiterhin nicht in Präsenz stattfinden.
  • Keine besonderen Abstände/Trennwände in der Innengastronomie mehr vorgeschrieben: In der Innengastronomie sind keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr zwingend erforderlich; vielmehr wird die Einhaltung des Abstands oder Trennwände lediglich empfohlen. Es bleibt aber bei der Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- oder Stehplatzes.

Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes soll vom 1. Oktober bis zum 29. Oktober gelten. Die aktuell geltende Version war eigentlich bis zum 8. Oktober befristet. Die Corona-Lage sei wieder entspannter. Laumann verwies auf einen deutlichen Rückgang der Neuinfektionen nach dem Anstieg zum Ferienende und die landesweite Inzidenz von aktuell 53,9 deutlich unter dem Bundeswert. Die Reproduktionszahl – also wie viele Menschen ein Infizierter im Durchschnitt ansteckt – liege stabil deutlich unter 1 bei 0,8 bis 0,9. Solange das so ist, könne man davon ausgehen, dass die Situation entspannt bleibe.

Für die Corona-Impfungen werde weiter geworben. „Jede Impfung hilft uns, vielleicht auch ein Stück weit besser durch den Winter zu kommen“, betonte der Gesundheitsminister. In der Gruppe der über 18-Jährigen seien 83,7 Prozent der Menschen geimpft. Das sei ein wesentlicher Grund für die entspanntere Situation. Pro Tag würden knapp 20.000 Erst- und knapp 30.000 Zweitimpfungen erfolgen. Laumann bekräftige, dass nach Schließung der Impfzentren, die bis Donnerstag vorgesehen ist, verstärkt mobile Impfteams im Einsatz sein werden.

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