Für viele Abschlussklassen endete die Schulzeit in der Corona-Pandemie ohne Feier. Diese sind nun wieder erlaubt, entschied das Land NRW.

Interne Abi-Feiern sowie Abschlussfeiern von Vorschulkindern und feierliche Zeugnisvergaben sind nun landesweit wieder möglich. In der neuen Coronaschutzverordnung, die seit dem 5. Juni gilt, wird für „selbst organisierte Feste von Schulabgangsklassen oder -jahrgängen“ außerhalb von Schulen allerdings ein Negativtestnachweis als Voraussetzung genannt.

Wie die NRW-Landesregierung bei Twitter mitteilte, sind auch feierliche Zeugnisvergaben zum Beispiel bei Abi-Klassen erlaubt. Mit festem Sitzplan und Corona-Test. Kommen dürfen dann neben den Schülern auch Eltern und Lehrer.

Die zuständige Behörde muss über die Veranstaltung mindestens zwei Werktage vorher informiert werden. Zu Abschlussfesten von Vorschulkindern dürfen jeweils zwei Erwachsene, Geschwister und Lehrer kommen – ebenfalls nur bei negativem Testergebnis. Die neuen Regeln gelten bis einschließlich 11. Juli ab der Inzidenzstufe 3, also in Kreisen und Kommunen, die eine Inzidenz unter 100 haben.

Lockerungen können auch bei Corona-Ausbrüchen bestehen bleiben

Außerdem regelt die neue Corona-Schutzverordnung, dass bei begrenzten Corona-Ausbrüchen in Einrichtungen oder Unternehmen in NRW die Lockerungen in Regionen bestehen bleiben können – auch wenn die Neuinfektionen dadurch die entsprechenden Grenzwerte wieder übersteigen.

In der neuen Fassung wird von „einem klar abgrenzbaren Infektionsgeschehen“ gesprochen, bei dem „eine Ausbreitung nach Einschätzung der zuständigen Behörden aufgrund der wirksamen Kontaktnachverfolgung nicht zu erwarten“ ist. In solch einem Fall könne das Gesundheitsministerium von der Ausweisung der höheren Inzidenzstufe absehen.

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