„Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist das Schuljahr 2020/2021 wie bereits das zweite Halbjahr des Schuljahres 2019/2020 durch Unterrichtsausfälle geprägt. Im Wege des Distanzunterrichtes versuchen die Lehrer, die notwendigen Unterrichtsinhalte zu vermitteln.“ So lautet die Begründung eines Antrages, den die Augustdorfer SPD Bürgermeister Thomas Katzer zugeschickt hat und der den AUGUSTDORFER NACHRICHTEN vorliegt.
Es sei notwendig, dass die Schüler in dieser Zeit eine Unterstützung erhalten. Es stehe fest, dass der Unterrichtsinhalt nur aufgeholt werden könne, wenn das Schuljahr wiederholt oder massiv in außerschulische Bildungsangebote investiert werde. „Die SPD-Fraktion möchte auch nach der Pandemie kein Kind zurücklassen. Aus diesem Grund möchten wir allen Schüler ein kostenloses, außerschulisches Bildungsangebot ermöglichen“, heißt es weiter.
Am Wochenende und in den Schulferien sollen die Kinder und Jugendlichen die notwendige Unterstützung erhalten. Durch die Hilfe von aktiven Lehrkräften, Lehrkräften im Ruhestand und Anwärtern für das Lehramt könne, so die Idee, diese Aufgabe bewältigt werden. Hierbei sei auch mit der Jugendsiedlung Heidehaus Kontakt aufzunehmen, um eine Zusammenarbeit zu überprüfen.
„Die notwendigen Haushaltsmittel sind hierfür zunächst außerplanmäßig bereitzustellen. Möglichkeiten ergeben sich aus Sicht der SPD-Fraktion durch die eingestellten Mittel für die Containermiete an der Grundschule in der Senne. Falls notwendig soll die Verwaltung, gemeinsam mit den Schulen, einen Aufruf in der Presse veröffentlichen, um die notwendigen Personen für die Angebote zu akquirieren. Auch im Haushaltsjahr 2022 sollen Haushaltsmittel für ein entsprechendes außerschulisches Bildungsangebot bereitgestellt werden“, so der Antrag.
Bei der Organisation sei darauf zu achten, dass die Gemeinde Augustdorf die erforderlichen Tests in ausreichender Anzahl zur Verfügung stellt. Zudem ist eine kostenfreie Verpflegung der Schüler während der Mittagspause zu organisieren.
Um auf Dauer die Kosten zu reduzieren, soll die Verwaltung prüfen, ob eine Förderung des Angebotes durch die „Richtlinie über die Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Coronazeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen durch Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potentialentwicklung von Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen“ möglich ist. Zudem ist zu prüfen, ob durch die zusätzlichen Mittel des Bundes (Aktionsprogramm Aufholen nach Corona) eine Förderung erfolgen kann.
Aus diesem Grund soll die Verwaltung nun beauftragt werden, gemeinsam mit den Schulen und der Jugendsiedlung Heidehaus ein außerschulisches Bildungsangebot zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sei die Möglichkeit der Förderung durch den Bund und das Land mit einzubeziehen.

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