„Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und ein Konzept mit finanziellen Fördermöglichkeiten für ein Naherholungsgebiet „Augustdorfer Seenanlage“ am Kohlenweg mit einer Fuß – und Radwegerschließung vorzulegen.“
So lautet der Antrag, den die FWG-Fraktion an Bürgermeister Thomas Katzer geschickt hat und der den AUGUSTDORFER NACHRICHTEN  vorliegt.
Insbesondere seien die Möglichkeiten einer Anbindung an den Augustdorfer Rundwanderweg, dem Furlbach-Wanderweg sowie dem Senne-Radweg darzustellen. Planungskosten in Höhe von 25.000 Euro seien entsprechend für 2022 einzustellen, heißt es in dem Antrag weiter.
Als Begründung führt der FWG-Fraktionschef Peter Kaup an, dass nach Beendigung der bergbaulichen Tätigkeiten „Sandabgrabung am Kohlenweg“ ein Landschaftssee mit einer Fläche von knapp 5,3 Hektar auf Dauer erhalten bleibe. „Das Gewässer soll dann vorrangig naturschutzfachlichen Zielsetzungen gewidmet werden. Der Genehmigungsbescheid sieht nach Abschluss der Abgrabung auf der Grundlage des Landschaftspflegerischen Begleitplanes Maßnahmen zur Sicherung der Funktion für den Biotop- und Artenschutz vor“, so Kaup.
Nach Ansicht der FWG würde ein Naherholungsgebiet „Augustdorfer Seenanlage mit einer Anbindung an bestehende Rad-/Wanderwege eine naturschutzfachlichen Nutzung unterstützen und dem einer Förderung des Tourismusbereichs für Augustdorf bedeuten.
Hiervon können auch das Heidehaus und das Umweltbildungszentrum sowie der Einzelhandel in Augustdorf profitieren. Um zeitlich politisch vernünftig über die Folgenutzung beraten zu können, ist eine frühzeitige Konzeptplanung zwingend notwendig.

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