„Die Gemeinde Augustdorf befindet sich in einer finanziell schwierigen Lage.“ So schreibt es die SPD Fraktion in einem Antrag, der den AUGUSTDORFER NACHRICHTEN vorliegt und der in die Haushaltsberatungen einfließen soll.
Aus diesem Grund seien viele Vorhaben von Politik und Verwaltung aus dem Haushalt gestrichen worden. „Diesen Einsparungsmaßnahmen ist auch der Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) an der Pivitsheider Straße, der durch Grundschüler der Grundschule in der Senne beantragt wurde, zum Opfer gefallen“, so Fraktionschef Daniel Klöpper.
„Im Haushalt 2021 sind Gelder für die Erneuerung des Bodenbelages in der Sporthalle 1 am Inselweg bereitgestellt. Diese Maßnahme ist allerdings nur durchführbar, wenn der entsprechende Förderantrag positiv beschieden wird. Die hierbei zufließenden Mittel sind ebenfalls im Haushalt dargestellt. Die Erfolgsaussichten für den Förderantrag sind aufgrund der bisherigen Fördermittel, die der Gemeinde Augustdorf im Bereich der Sportstätten- bzw. Freizeitinfrastruktur zugeflossen sind bzw. zufließen eher gering. Aus diesem Grund möchten wir, dass die bereitgestellten Eigenmittel in Höhe von 16.800 Euro auch bei einer Ablehnung des Förderantrages sinnvoll und schnell eingesetzt werden“, heißt es in dem Antrag weiter.
Die Eigenmittel deckten dabei die durch die Verwaltung ermittelten Aufwendungen und Ausgaben für die Errichtung des Zebrastreifens an der Pivitsheider Straße. „Da es sich hierbei um einen Antrag durch Schulkinder im Sinne der Verkehrssicherheit handelt, ist eine Umsetzung durch die bereits im Haushalt eingeplanten Eigenmittel sinnvoll und zielführend“, ist sich die SPD sicher.
Und so lautet der Bschlussvorschlag: „Sofern der Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms “Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten” im Jahr 2021 negativ beschieden wird, werden die im Haushalt eingeplanten Haushaltsmittel für den Eigenanteil der Gemeinde Augustdorf außerplanmäßig für die Errichtung eines Zebrastreifens an der Pivitsheider Straße bereitgestellt.“
Werde über den Förderantrag positiv entschieden, seien im Laufe des Jahres aufgrund von Veränderungen freiwerdende Haushaltsmittel für die Umsetzung des Zebrastreifens einzusetzen. In beiden Fällen habe die Umsetzung des Vorhabend zeitnah zu erfolgen.