Zahlreiche Unternehmen stehen wegen der anhaltenden Corona-Pandemie wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand. Für das Jahr 2021 befürchten führende Ökonomen trotz aller bisher unternommenen Anstrengungen der Bundesregierung und trotz der milliardenschweren Hilfs- und Konjunkturpakete eine große Insolvenzwelle. Um diese abzufedern, ordnete der Gesetzgeber noch im Dezember 2020 in Windeseile das Restrukturierungsverfahren im Sanierungs- und Insolvenzfortentwicklungsgesetz neu. „Ziel ist es dabei, dass sich Unternehmen bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines förmlichen Insolvenzver-fahrens sanieren können. Hierbei kommt Steuerberatern eine besondere Rolle zu“, so die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe.
Neu: Steuerberater als Restrukturierungsbeauftragte und Sanierungsmoderatoren
Seit dem 1. Januar 2021 können Steuerberater als gerichtlich bestellte Restrukturierungsbe-auftragte oder als Sanierungsmoderatoren mit ihrer Fachkompetenz angeschlagenen Unter-nehmen in der Corona-Krise zur Seite stehen. Dies ist vor allem in diesen Zeiten essentiell, denn niemand kennt die Finanzen des Mandanten besser als der Steuerberater. So können sie bspw. die Krisenursachen analysieren, Sofortmaßnahmen einleiten, ein tragfähiges Rest-rukturierungskonzept erstellen oder die Mandanten bei Verhandlungen mit Stakeholdern be-gleiten.
Durch Prüfung der bilanziellen Situation stellt der Steuerberater fest, ob die Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine Unterbilanz, eine Überschuldung oder Zahlungsun-fähigkeit vorliegt oder droht. Derartige Tätigkeiten erfordern je nach Situation eine individuelle Beratung. Vereinbare Tätigkeiten – Beratung aus einer Hand Aber nicht nur in Krisenzeiten, sondern auch darüber hinaus sind Steuerberater mit der wirt-schaftlichen Lage ihrer Mandanten bestens vertraut und können diese daher passgenau un-terstützen. Dabei gehören neben der klassischen steuerrechtlichen Beratung auch viele ver-einbare Tätigkeiten zum Aufgabenspektrum des Berufsstands. Aber was sind vereinbare Tä-tigkeiten? Je nach Kanzleiportfolio bieten Steuerberater weitere Dienstleistungen von „A“ wie Aufsichtsrat bis „Z“ wie Zwangsverwalter an. Sie stehen ihren Mandanten auch mit betriebs-wirtschaftlicher Beratung, Fördermittel-, Finanzierungs- oder Existenzgründerberatung zur Seite.
Tätig werden können Steuerberater in über 20 Gebieten wie z. B. als Wohnimmobilien-verwalter, Mediator, Sachverständiger, Nachlassverwalter, Beirat oder Liquidator. So bieten sie ihren Mandanten eine umfassende Beratung aus einer Hand und sind Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Unternehmen.
Fazit

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