Der Kreis Lippe verschärft seine Bestimmungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie und geht damit noch einmal über die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW hinaus. „Da sich unsere Inzidenzzahl weiter auf einem Niveau deutlich über 200 bewegt, müssen wir die Kontaktmöglichkeiten weiter einschränken, um die Menschen in Lippe besser zu schützen“, betont Landrat Dr. Axel Lehmann.
In Lippe treten deshalb am Samstag, 19. Dezember, drei neue Allgemeinverfügungen in Kraft, eine gilt speziell für Augustdorf, wo der Inzidenzwert mittlerweile mehr als doppelt so hoch ist wie im gesamten Kreisgebiet. 
Seit Mitte dieser Woche beriet sich Bürgermeister Thomas Katzer mit Landrat Dr. Axel Lehmann, wie die Pandemie in Augustdorf in den Griff zu kriegen sei. Nun steht es fest: Am Freitagmittag veröffentlichte der Landrat die Allgemeinverfügung für die Gemeinde Augustdorf.
Alle Präsenzgottesdienste sind ab sofort bis zum 10. Januar 2021 untersagt. „Wir werden die Umsetzung dieser Verfügung auch mit Hilfe der Polizei kontrollieren“, erklärte Bürgermeister Thomas Katzer gegenüber den AUGUSTDORFER NACHRICHTEN. Dazu werde es Unterstützung durch zusätzliche Polizeistreifen geben, die zu den Zeiten, an denen Gottesdienste stattfinden, die Örtlichkeiten kontrollieren.
In privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken dürfen sich maximal fünf Personen des eigenen und eines weiteren festen Hausstandes aufhalten. Kinder unter 14 Jahren, die zu diesen beiden Hausständen gehörenden, zählen nicht mit. Berufliche, dienstliche sowie ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist, sind auch dann weiterhin erlaubt.
Mit maximal 25 Personen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) dürfen Bestattungen oder ein Totengebet unter Einhaltung der Coronaschutzverordnung geltenden Mindestabstandes sowie unter Berücksichtigung der Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen stattfinden.
Die Verfügung tritt ab diesen Samstag, den 19. Dezember in Kraft. Die Schutzmaßnahmen gelten bis zum 10. Januar 2021.
 
Allgemeinverfügungen von Freitag, 18. Dezember im Überblick:
Die erweiterten Schutzmaßnahmen für Lippe aufgrund der Inzidenz über 200
Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als 2 Personen sind im öffentlichen Raum untersagt. Ausnahmen:

  • Verwandte in gerader Linie,
  • Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
  • die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen,
  • zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen,
  • bei der bestimmungsgemäßen Verwendung zulässiger Einrichtungen unvermeidliche Ansammlungen (insbesondere bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs).

Der Aufenthalt außerhalb der häuslichen Unterkunft ist in der Zeit von 22 bis 6 Uhr grundsätzlich untersagt. Ausnahmen aus gewichtigen Gründen sind möglich. Diese Ausgangsbeschränkung gilt auch in den Nächten Heiligabend/1. Weihnachtstag von 1 bis 5 Uhr und Silvester/Neujahr von 3 bis 6 Uhr. Im Falle einer Kontrolle durch die Polizei oder die Ordnungsbehörden sind die gewichtigen Gründe glaubhaft zu machen. Gründe sind insbesondere:

  • Weg zur Schule, Arbeit, Kita, Arzt,
  • Unterstützung Hilfsbedürftiger,
  • Begleitung Sterbender,
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Gottesdienste, Zusammenkünfte von Religionsgemeinschaften:

  • Auf das Mitsingen in Veranstaltungen und Zusammenkünften zur Religionsausübung sowie auf Trauerfeiern wird in geschlossen Räumen verzichtet.
  • Die Religionsausübung durch Gebet oder Bekenntnis ist weiterhin mit Alltagsmaske und Stimme in Zimmerlautstärke möglich – so auch der Vortragsgesang mit maximal 4 Personen mit Abständen zu anderen Singenden und Teilnehmenden.
  • Unter freien Himmel darf mit zwei Meter Abstand zwischen den Teilnehmenden und mit Alltagsmaske gesungen werden.
  • Religionsgemeinschaften müssen die Hygieneregelungen anpassen:
    • Pro Besucher eine Fläche von 7 Quadratmetern,
    • Mindestabstand 1,5 Meter (außer Personen eines Hausstands) und die Maskenpflicht während der gesamten Zusammenkunft auch am Sitzplatz.

Die Regelungen für Schutzmaßnahmen für den Bereich Schulen hat der Kreis Lippe wieder in einer separaten Allgemeinverfügung gefasst. Die Regelungen bleiben unverändert, es wurde redaktionell angepasst.
Alle Schutzmaßnahmen gelten mindestens, bis die 7-Tages-Inzidenz an sieben Tagen in Folge unter dem Wert von 200 liegt und die Aufhebung ist mit dem MAGS zu beraten. Die Schutzmaßnahmen für Gottesdienste sind für mindestens weitere vier Wochen über diesen Zeitpunkt hinaus angeordnet.
Die erweiterten Schutzmaßnahmen für Lippe und einzelne Städte und Gemeinden aufgrund der Inzidenz über 350
Der Kreis Lippe ermittelt regelmäßig die 7-Tages-Inzidenz jeder Gemeinde und Stadt im Kreis Lippe. Zudem ermittelt das Landeszentrum Gesundheit die 7-Tages-Inzidenz für den gesamten Kreis Lippe. Wird der Wert von 350 in einer Gemeinde oder in einer Stadt überschritten, dann gilt für die jeweilige Kommune:
Im privaten Raum (privat genutzte Räume und auf privat genutzten Grundstücken) dürfen sich höchsten 5 Personen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) aus zwei Haushalten treffen. Berufliche, dienstliche sowie ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist, sind auch dann weiterhin erlaubt.
Die Regelungen zur erweiterten Kontaktbeschränkung gelten kreisweit, wenn die 7-Tage-Inzidenz im gesamten Kreisgebiet über 350 liegt.
Die Schutzmaßnahmen gelten mindestens, bis die 7-Tages-Inzidenz an sieben Tagen in Folge unter dem Wert von 350 liegt und die Aufhebung ist mit dem MAGS zu beraten.
 
 

Print Friendly, PDF & Email
Ein Gedanke zu „Gottesdienste sind ab sofort in Augustdorf verboten – weitere Einschränkungen im privaten Bereich“
  1. Das Verbot der Gottesdienste hätte schon viel eher erfolgen müssen. Bei einigen Religionsgemeinschaften besteht der Glaube, dass es bei ihnen kein Corona gibt. Leider befürchte ich, dass sich diese Glaubensgemeinschaften jetzt heimlich in größeren Gruppen privat treffen um einen Gottesdienst abzuhalten. Hier sollte auch verstärkt kontrolliert werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner