Eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes macht es möglich: Für Eltern gibt es  nun eine Lösung für bezahlten Sonderurlaub, wenn die Kinder im Shutdown zu Hause bleiben müssen.
Als Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am vergangenen Sonntag den verschärften Shutdown verkündeten, gaben sie in ihrer Erklärung gestressten Familien ein Versprechen: „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“
Mit dem ersten Tag des Shutdowns am Mittwoch folgten nun die Details, die bis zur letzten Minute hektisch ausgearbeitet wurden. Eltern sollen nicht nur entschädigt werden, wenn die Schule oder Kita ganz geschlossen wird, sondern »dass eine Entschädigung auch dann gewährt wird, wenn durch die zuständigen Behörden aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- und Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule ausgesetzt wird«, so steht es in der Begründung der Kabinettsvorlage.
67 Prozent des Nettoeinkommens bis zu einer Obergrenze von 2016 Euro
Dafür wird Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes um einen Halbsatz erweitert. Bislang galt, dass Eltern vom Staat 67 Prozent des Nettoeinkommens entschädigt bekommen können. Voraussetzung war allerdings, dass die Kinder vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt oder Schule und Kita von den Behörden geschlossen wurden.
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Nach dem jüngsten Beschluss reicht es nun eben auch, wenn wegen des Shutdowns Schulferien verlängert oder die Schulen offen bleiben, aber die Präsenzpflicht aufgehoben wird. Damit greift das Infektionsschutzgesetz künftig auch beim Hybridunterricht auf Distanz zu Hause.
Wegen der hohen Corona-Zahlen wird das öffentliche Leben in Deutschland seit diesem Mittwoch wieder stark heruntergefahren. Auch die meisten Kitas und Schulen sind geschlossen oder arbeiten im eingeschränkten Betrieb. Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder hatten am Sonntag vereinbart, dass Schüler und Kitakinder vorerst bis zum 10. Januar möglichst zu Hause bleiben sollen.
Was Sie sonst über Kinderbetreuung im Shutdown wissen sollten
Der Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub gilt für Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren und für Kinder mit Behinderung, die auf Betreuung angewiesen sind. Bei Paaren hat jedes erwerbstätige Elternteil Anspruch auf zehn Wochen Sonderurlaub, Alleinerziehende haben einen Höchstanspruch von 20 Wochen. Da es sich nicht um regulären Urlaub des Arbeitgebers handelt, zahlt der Staat die Entschädigung für den Verdienstausfall in Höhe von zwei Drittel des Nettoeinkommens bis zu einer Höchstgrenze. „Für einen vollen Monat wird höchstens ein Betrag von 2016 Euro gewährt“, heißt es in der Kabinettsvorlage.
Die Änderung soll durch die Fraktionen der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD in den Bundestag eingebracht werden und noch vor Weihnachten beschlossen werden.

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