Für Marc Niemeier gleicht kein Tag dem anderen. Der gebürtige Barntruper hat als Standortfeldwebel der Bundeswehrgarnison in Augustdorf vielfältige Aufgaben. Der Stabsfeldwebel kümmert sich um die Standortschießanlage, verfasst Benutzerordnungen und Anweisungen für die Dienststellen in der Rommel-Kaserne.
Damit ist der Hobbyfußballer auch für den Bundeswehr-Übungsplatz Schapeler Hof, der sich im Westen unmittelbar an den Panzerübungsplatz Stapel anschließt, verantwortlich. „In regelmäßigen Abständen weise ich mit öffentlichen Bekanntmachungen im Auftrag des Standortältesten auf die Zutrittsregelungen und Gefahren des Standortübungsplatzes hin“, erklärt Niemeier.
Das Betreten des rund 70 Hektar großen Geländes ist während der Übungszeiten verboten, betont der erfahrene Berufsunteroffizier, der seit 1991 in Augustdorf stationiert ist. Auf die Frage, ob außerhalb der Übungszeiten von Bundeswehreinheiten das Betreten erlaubt sei, hat Marc Niemeier eine klare Antwort: „Das Betreten erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Ich kann jedoch nur dringend davon abraten.“ Grund ist die stetig lauernde Gefahr durch Munitionsteile oder Blindgänger, die auf dem Gelände verborgen liegen. Die Bundeswehr trainiert auf dem Übungsplatz zwar ausschließlich mit Darstellungsmunition, trotzdem sei Vorsicht geboten, weiß der Stabsfeldwebel aus jahrelanger Erfahrung. „Restmunition und Fundstücke jeder Art sollten keinesfalls berührt oder aufgehoben werden.“
Der Standortübungsplatz Schapeler Hof befindet sich seit 1975 im Besitz der Bundeswehr, während das weitaus größere Übungsgelände Stapel unter britischer Verwaltung steht. „Bei Zuwiderhandlungen ist die Bundeswehr für den deutschen Standortübungsplatz, die britische Armee für den Stapel und den Truppenübungsplatz Senne zuständig“, stellt der 50-Jährige ausdrücklich klar. Die Bundeswehr hoffe immer auf das Verständnis und die Einsicht der Mitbürgerinnen und Mitbürger, betont der Standortfeldwebel.
Die Gefahren, die von Blindgängern ausgehen können, kennt Niemeier aus seinen Auslandseinsätzen in Bosnien und im Kosovo nur zu gut. Martin Waltemathe, Sprecher der Panzerbrigade 21 „Lipperland“, ergänzt mit Blick auf Motocross-und Quadfahrer, die besonders an den Wochenenden die Übungsplätze unsicher machen: „Das Befahren des Standortübungsplatzes sowie des Stapel ist verboten. Diese Gruppen missachten nicht nur alle Verbots-und Warnhinweise, sondern schaden der Natur und der Umwelt.“
Als Augustdorfer weiß Waltemathe zudem um die Lärmbelästigung, der sich viele Anwohner der militärischen Übungsgebiete im Norden der Gemeinde dadurch ausgesetzt sehen. „Wir stehen dazu mit den britischen Streitkräften in Sennelager sowie mit der Gemeinde Augustdorf in engem Kontakt“, betont der Presseoffizier. Stabsfeldwebel Niemeier hat für die Hobbybiker ebenfalls kein Verständnis. „Die Beschilderung am Schapeler Hof weist eindeutig auf die Gefahren hin“, betont der Familienvater ausdrücklich. Niemeier wird auch in Zukunft immer wieder auf die Gefahren im Sennesand hinweisen. (mw)
 
Öffentliche Bekanntmachung des Standortältesten Augustdorf
Es ist verboten, den Standortübungsplatz Augustdorf SCHAPELER HOF, der westlich an das Gelände des Panzerübungsplatzes STAPEL angrenzt und mit entsprechenden Hinweisen gekennzeichnet ist, während der Übungszeiten zu betreten! Das Betreten außerhalb der Übungszeiten geschieht auf eigene Gefahr, das Landschaftsgesetz NRW und Landesforstgesetz NRW ist zu beachten. Darüber hinaus ist es verboten, Fundgegenstände auf dem Gebiet des Standortübungsplatzes zu berühren, aufzunehmen oder zu entwenden.
Bei Munition oder Munitionsteilen besteht dabei Lebensgefahr! Zuwiderhandlungen werden verfolgt.
 

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