Die Coronapandemie hat auch am Wochenende den Kreis Lippe und Augustdorf fest im Griff. Die Inzidenzzahl für den Kreis Lippe beträgt derzeit 231,9, in Augustdorf liegt die Zahl bei 390.
Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 4.789 bestätigte Coronafälle, damit sind seit gestern 96 weitere Infektionen bekannt. 3.578 Personen sind wieder genesen. 60 Personen sind verstorben. Eine 80-Jährige, die das Coronavirus in sich getragen hat, ist verstorben. Aktuell sind 1.151 Personen in Lippe nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit dem 6. März wurden bisher 33.780 Abstriche von mobilen Teams und im Diagnostikzentrum genommen.

Das sind die Corona-Regeln für Dezember im Überblick:

Schulen: Unerwartet ist der Beschluss zum Schulunterricht: Der sogenannte Wechselunterricht, bei dem nur ein Teil der Schüler in der Schule, der andere Teil zuhause lernt, war immer mehrheitlich abgelehnt worden. Jetzt haben sich Bund und Länder doch dafür ausgesprochen – allerdings erst im Notfall: Wenn der Inzidenzwert in einzelnen Corona-Hotspots auf 200 steigt, können Schüler ab der 8. Klasse in einen „hybriden Unterricht“ aufgeteilt werden, um mehr Platz in den Klassenräumen zu schaffen.

Das wird von Schule zu Schule entschieden„, betonte Laschet – nicht pauschal für ganze Städte oder Kreise. In NRW seien es derzeit nur wenige Kreise, die einen Inzidenzwert von 200 oder darüber aufweisen. Wie in der Augustdorfer Realschule der Unterricht gehandhabt wird, hat die Redaktion am Wochenende bei der Schulleitung angefragt. Eine Antwort dazu steht noch aus.

Die Bundesregierung hatte wegen der steigenden Infektionen auch an Schulen auf diese Lösung gedrungen. Einige Länder bezweifeln aber offenbar, dass Schulen ein entscheidender Hotspot sein sollen oder halten die Teilung von Klassen für organisatorische zu schwierig.

Die Länder haben sich außerdem darauf geeinigt, dass die Weihnachtsferien früher beginnen. Letzter Schultag in NRW soll der 18. Dezember sein, damit sich Familien noch vor Weihnachten in Quarantäne begeben können.

Maskenpflicht: Die Maskenpflicht soll ausgeweitet werden: Sie soll nun auch vor den Läden und auf den Parkplätzen gelten. Außerdem in geschlossenen öffentlichen Räumen und an Orten unter freiem Himmel, „an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten„. An Arbeitsplätzen gilt Maskenpflicht, wenn ein Abstand von 1,5 Meter nicht sicher eingehalten werden kann.

In Schulen gilt Maskenpflicht in Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 – auf dem Schulgelände dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, im Unterricht ab Klasse 7. „Schulen ohne Infektionsgeschehen können hiervon ausgenommen werden„, heißt es in dem Bund-Länder-Beschluss. Auch an Grundschulen und Klassen 5 und 6 „kann“ eine Maskenpflicht eingeführt werden.

Kontaktbeschränkungen: Statt zehn Personen sollen die Kontakte im Dezember bei privaten Treffen auf nur noch fünf Personen aus maximal zwei Haushalten beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden jedoch nicht mitgezählt, für deren Anzahl gibt es keine Beschränkungen. Ausnahmen gelten zwischen Weihnachten und Silvester.

Weihnachten: Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar soll es möglich sein, sich nur „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ zu treffen – bis maximal zehn Personen insgesamt. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Jeder werde gebeten, „bei der Begegnung mit den Großeltern so vorsichtig wie möglich zu sein„.

Für Menschen in Pflegeheimen dürfe es „kein Weihnachtsfest in Einsamkeit“ werden, sagte Laschet, und versprach: „Da werden wir ganz besonders auf Besuchsmöglichkeiten achten.“

Silvester: Auf Silversterpartys soll jeder verzichten„, sagte Laschet. Ein Verbot privater Böllerei soll es jedoch nicht geben. Auf belebten Plätzen und Straßen soll dagegen die Verwendung von Pyrotechnik untersagt werden, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die Kommunen sollen demnach die betroffenen Plätze und Straßen bestimmen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sollen untersagt werden. Wie diese Regel in Augustdorf gehandhabt wird, wird die Gemeinde mitteilen.

Gastronomie: Restaurants, Kneipen, Cafés und Bars bleiben bundesweit weiterhin geschlossen, ebenso Freizeit- und Kultureinrichtungen. Offiziell gilt diese Maßnahme laut Beschlusspapier erstmal bis zum 20. Dezember. Allerdings gehen Bund und Länder wohl davon aus, dass die Gastronomie auch darüber hinaus geschlossen bleibt: Wegen des hohen Infektionsgeschehens, heißt es in dem Beschluss, würden wahrscheinlich „umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein“. Vor Weihnachten solle die Situation aber nochmal geprüft und bewertet werden.

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