Am 15. November, dem „Volkstrauertag“, an dem der Kriegsopfer gedacht wird, findet auf dem Ehrenfriedhof, der sich neben der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde befindet, eine Feierstunde statt.
Die Veranstaltung beginnt um 9.30 Uhr. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Thomas Katzer und dem Totengedenken, wird der Posaunenchor der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde die Feierstunde musikalisch untermalen. Im Anschluss daran wird Militärpfarrer Martin Benker eine Ansprache halten. Nach der Kranzniederlegung wird noch einmal der Posaunenchor spielen, bevor der Bürgermeister die Abschlussworte spricht.
Auf Nachfrage der Redaktion erläutert Irsi Diekmann vom Ordnungsamt, dass die Veranstaltung erlaubt sei. Sie weist daraufhin, dass während der Veranstaltung von allen Beteiligten, dazu zählen auch auch Besucher und Gäste, eine Maske zu tragen sei „und dass während der Aufstellung am Ehrenfriedhof der Abstand zu wahren ist.“
Hintergrund: Warum sind Feierlichkeiten zum Volkstrauertag erlaubt?
Der Staatssekretär des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus Nordrhein-Westfalen erklärt: „Mit dem Volkstrauertag und dem Gedenktag am 9. November stehen zwei wichtige staatliche Gedenktage unmittelbar bevor.“ Das Gedenken an die Opfer der Weltkriege, das Gedenken an die Novemberpogrome von 1938, aber auch das Gedenken an den Mauerfall im Jahr 1989 „gehören in unserem Land zur Staatsräson.“
Veranstaltungen, die an den diesjährigen Gedenktagen in diesem Sinne durchgeführt würden, seien im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung deshalb Veranstaltungen, die der öffentlichen Ordnung zu dienen bestimmt sind. „Öffentliche Ordnung“ sei insoweit die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung für ein gedeihliches Zusammenleben innerhalb eines bestimmten Gebietes angesehen werden. „Das mahnende Gedenken an die oben genannten Ereignisse ist Ausdruck dieser ungeschriebenen Regeln.“ Die entsprechenden Veranstaltungen seien daher unter Beachtung der Coronaschutzverordnung zulässig.