Der Kreis Lippe hat bereits vor zwei Tagen deutlich gemacht, dass sich bei der Ermittlung der Kontaktpersonen in den vergangenen Tagen gezeigt habe, „dass viele infizierte Personen Gottesdienste der freikirchlichen und mennonitischen Gemeinden im Kreis Lippe besucht haben. Aktive Coronafälle im Zusammenhang mit Gottesdiensten der evangelischen und katholischen Kirche sind dagegen nicht bekannt.“
Dem will der Kreis nun einen Riegel vorschieben und hat die angekündigte Handlungsempfehlung zur Durchführung von Veranstaltungen zur Religionsausübung erarbeitet (Lesen Sie diese hier) und an die Ordnungsämter der Gemeinden und Städte verteilt. Außerdem hat der Kreis einen Offenen Brief verfasst, der sich an alle Religionsgemeinschaften richtet (siehe Bilder)
„Damit liegt ein Muster vor, was bei Zusammenkünften von Religionsgemeinschaften beachtet werden sollte. Auf Basis der Handlungsempfehlungen sollen diese Religionsgemeinschaften ihre Hygieneregeln prüfen oder neu erarbeiten. Beispiele für die Handlungsempfehlungen sind die An- und Abfahrt getrennt nach Haushalten oder Einbahnregelungen auf dem Weg zum Sitzplatz“, heißt es vom Kreis.
So sollte grundsätzlich eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt werden. Diese erfolge unter Berücksichtigung der Größe des Kirchraumes und einer Fläche von vier Quadratmetern pro Teilnehmer. Damit würden Gottesdienste, wie in der Haustenbecker Straße mit 800 bis 1000 Teilnehmern für die nächste Zeit erst einmal nicht möglich sein – wenn sich die Verantwortlichen daran halten.
Das entsprechende Verfahren, die Handlungsempfehlungen weiterzuverbreiten, stoßen die lokalen Ordnungsbehörden an, indem sie kurzfristige Treffen mit den verantwortlichen Leitern der örtlichen Religionsgemeinschaften organisieren. Dabei erläutern sie die Situation und händigen die Empfehlungen des Kreises aus. Für die Gemeinschaften gilt es dann, die Hygienevorschriften für Zusammenkünfte zu prüfen und wenn dies notwendig ist, die Konzepte anzupassen. Die überarbeiteten Konzepte sollen den lokalen Ordnungsbehörden vorgelegt werden. Außerdem werden optional auch die örtlichen Gegebenheiten durch die lokalen Behörden im dortigen Ermessen und nach Orts- und Institutionskenntnis besucht.
Der ständige Vertreter des Bürgermeisters, Patrick Herrmann und Silke Bergmann vom Fachbereich Ordnung hatten sich gestern direkt nach der Veröffentlichung des Schreibens zusammengesetzt und überlegt, wie es nun weitergehen kann. „Wir werden den offenen Brief den Gemeindeleitern persönlich am morgigen Tag (Freitag) überreichen“, erklärte Silke Bergmann gegenüber den AUGUSTDORFER NACHRICHTEN.
Wichtig sei zu beachten, dass auch diese Empfehlungen auf die Einsicht der beteiligten Personen und Gemeinden setzten.“Die Religionsausübung ist ein hohes Gut“, unterstreicht auch Patrick Herrmann. Trotzdem müsse man nun in den Gesprächen deutlich machen, dass nur, wenn sich alle an die Handlungsempfehlungen halten, man schneller aus der Krise kommen könne.
Silke Bergmann kündigte auch gegenüber der Redaktion an, dass das Ordnungsamt in Zukunft wieder verstärkt Kontrollen durchführen werde. „So werden wir auch zu denen fahren, die unter Quarantäne stehen, um sicherzugehen, dass diese auch eingehalten wird“, so Bergmann.
Fest steht auch, dass es in Kürze Erlasse geben wird, die dann die Gottesdienstmöglichkeiten gesetzlich beschränken, sollten sich die Gemeinden nicht an diese Handlungsempfehlungen halten.
Auch in Augustdorf kamen immer wieder Diskussionen um Gottesdienste auf, die vor allem in der Baptisten-Brüdergemeinde an der Haustenbecker Straße stattfanden. Den Höhepunkt erreichte das Unverständnis von vielen Augustdorfern um das Erntedankfest am Wahlsonntag, an dem auch Nochbürgermeister Dr. Andreas teilnahm und sein Erscheinen später mit den mittlerweilen legendären Worten: „Ich versuche nach dem biblischen Grundsatz: „Fürchtet euch nicht““ rechtfertigte. Seine Teilnahme und sein anschließendes Verhalten bescherte Wulf drei Strafanzeigen. Von der Gemeindeleitung gibt es bis heute keine offizielle Stellungnahme zu dem Vorfall – auch nicht, wie sich die Kirche in Zukunft verhalten will.
Aber nicht alle Gemeinden handeln so. Das Ordnungsamt hatte schon vor Wochen gegenüber den AUGUSTDORFER NACHRICHTEN erklärt, dass sowohl die Freikirche am IImkerweg und auch an der Pivitsheider Straße einen Hygieneplan eingereicht habe. „Diese Gemeinden verhalten sich sehr vorbildlich“, heißt es aus dem Rathaus.
Nun ist zu hoffen, dass auch die anderen freikirchlichen Gemeindeleiter den Ernst der Situation aufgrund der persönlichen Ansprache durch die Mitarbeiter des Ordnungsamt am heutigen Freitag erkennen. Der nächste Sonntag wird es zeigen.
In einer früheren Version des Artikels stand, dass von der Freikirche am Imkerweg kein Hygienekonzept vorliege. Den Fehler haben wir korrigiert.
Religionsgemeinschaften im Gebet des Kreises Lippe
Selbstverständlich: Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut! Das enthält aber nicht das Recht auf unsoziales Verhalten. Jede Religion nimmt für sich in Anspruch, die Liebe zum Nächsten an vorderster Stelle zu üben. Das Vertrauen in die absolute Unverletzlichkeit, das von einigen Freikirchen zur Schau getragen wird, ist jedoch vergleichbar mit Rücksichtslosigkeit. Denn alle diese Menschen gehen aus den zum Teil überfüllten Bethäusern hinaus in die Welt als Handwerker, Gewerbetreibende und freundliche Nachbarn. „Fürchtet Euch nicht!“ ist da völlig unangebracht.
Ich habe kein Verständnis dafür, dass „die Ordnungsämter in ABSTIMMUNG mit den Gemeinschaften festlegen, was geht und was nicht“. Das ist keine Verhandlungssache! Die Coronaschutzverordnung muss für alle gelten und überall. Die evangelischen und katholischen Kirchen machen es vor.
Ich stimme dem Klaus Mai zu, der in seinen christlichen Bemühungen um die Senioren des Dorfes sich mehr als glaubwürdige Autorität erworben hat, aber ich widerspreche auch. Es ist nicht nur Rücksichtslosigkeit einer Glaubensgemeinschaft den Bürgern gegenüber , sich derart spektakulär über Schutzmaßnahmen hinwegzusetzen, die für alle gelten. Es ist gefährliche fahrlässige Körperverletzung, und das hat mit Religion oder Glaubensfreiheit überhaupt nichts mehr zu tun !!! Und es ist nicht damit getan , dass sich das Ordnungsamt mal mit den Gemeindeleitern darüber unterhalten will. Es bedarf der rechtlichen gesetzlichen Konsequenz !! In dem Zusammenhang muss man sich aber nicht wundern, dass bei den – oder besser bei der Glaubensgemeinschaft – Glaubensgemeinschaften die Einsicht immer noch nicht gegriffen hat, dass das was sie tun buchstäblich unchristlich ist dem Nächsten
gegenüber, wenn sie denn über viele Jahre von Herrn Dr. Wulf als Wähler hofiert und in ihrem Tun bestärkt wurden. Ich kann nur hoffen , dass ein Gericht diesen Täter benennt und zur Rechenschaft zieht. Gefährliche fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat !!! Rücksichtslosigkeit ist viel zu kurz gegriffen. Und zu der/n betroffenen Glaubendgemeinschaft(en) sei gesagt „Liebe Deinen Nächsten !!!!!“ TUST Du es nicht, ist es Sünde !!!!